Der russische Präsident Wladimir Putin hat Vorschlägen unter anderem des orthodoxen Patriarchen Kyrill I. zugestimmt, einen Gottesbezug in die neue Verfassung aufzunehmen. Der entsprechende Entwurf ist von der Staatsduma, der zweiten Kammer des Parlaments, soeben gebilligt worden und soll nach Bestätigung durch den Föderationsrat, dem Oberhaus, am 22. April einer Volksabstimmung vorgelegt werden. In der Präambel ist formuliert, dass die „Russische Föderation“ vereint sei durch eine „tausendjährige Geschichte, die die Erinnerung an ihre Vorfahren bewahrt, die uns Ideale und den Glauben an Gott vermittelten“.
Außerdem wird über ein bisheriges einfaches Gesetz zum Schutz der Ehe hinaus nun auch in der Verfassung klargestellt, dass eine Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden kann. Damit ist dem weltweiten Trend, sogenannte gleichgeschlechtliche Ehen einzuführen, mit höchster Verfassungsverbindlichkeit für Russland ein Riegel vorgeschoben.