Mini-Influencer

Mehr als 800000 Abonnenten verfolgen auf YouTube, wie die zehn Jahre alte Miley sich die Zähne putzt, Spielsachen ausprobiert oder als Meerjungfrau verkleidet in einem Pool taucht. Das erste Video von ihr wurde hochgeladen, als sie ein halbes Jahr alt war. Seitdem ist ihre Kindheit online und öffentlich dokumentiert. Durch vorgeschaltete Werbefilmchen und Kooperationen mit Firmen kann bei entsprechend hohen Klickzahlen Geld verdient werden. So viel, dass Mileys Eltern ihre Jobs gekündigt haben und sich jetzt in Vollzeit um die Vermarktung ihrer Tochter kümmern.

Immer mehr Kinder wie Miley treten in den sozialen Netzwerken als Influencer auf. Medienpädagogen kritisieren vor allem, dass Kinder noch nicht einschätzen können, welche Folgen die Veröffentlichung der Videos mit teilweise privaten Inhalten für sie haben. Außerdem handele es sich in vielen Fällen um Kinderarbeit. „Wenn arrangierte Szenen gezeigt werden, in denen zugleich und egal wie subtil für Produkte geworben wird, ist das ganz klar Kinderarbeit. Das ist in Deutschland grundsätzlich verboten“, erklärt Thomas Krüger, Präsident des Kinderhilfswerks. Er beobachtet, dass es immer öfter zu Konflikten zwischen dem Schutz des Kindeswohls und den finanziellen Interessen der Eltern kommt. Das geht so weit, dass sie ihre Kinder vor die Kamera drängen oder stark in deren Privatsphäre eingreifen: „Filme beim Aufwecken, der Besuch beim Kinderarzt oder im Krankenhaus, im Badezimmer, im Planschbecken – das geht gar nicht.“

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