Wer ist für den Arztberuf geeignet?

Christliche und muslimische Medizinfakultäten dürfen in Indien nicht mehr ihre Studenten auswählen. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden und damit den nationalen Eignungstest für Mediziner zum einzigen Zulassungskriterium gemacht. Das Urteil wird von den Fakultäten kritisiert, weil sie ihr Recht auf eigene Verwaltung verletzt sehen und ärmere Studenten ausgeschlossen werden.

Betroffen ist auch das von der Bischofskonferenz geführte St. John’s Medical College in Bengaluru. Bisher wurde dort eine eigene Eignungsprüfung durchgeführt, „auf sehr transparente Weise“, wie der Direktor, Pater Paul Parathazham, betont. Das Gericht hat sein Urteil unter anderem mit einem Fehlverhalten der Fakultäten bei der Auswahl begründet. Neben „akademischer Brillanz“ wurde auch abgefragt, ob die Studenten bereit sind, später in abgelegenen Dörfern zu arbeiten, in denen es noch keine ausreichende medizinische Versorgung gibt. In den 45 Jahren seit Bestehen des College wurden so etwa 300 Ordensfrauen zu Ärztinnen ausgebildet, die jetzt in entlegenen Gebieten arbeiten. „Der Zweck unserer medizinischen Hochschule war es, den Armen zu dienen. Mit diesem Urteil hat ein solcher Gedanke keinen Wert mehr“, kritisiert der Priester. Kritik kommt auch vom Anwalt und Aktivistenpriester Ajay Singh. Für ihn ist das Gerichtsurteil „ein schwerer Schlag für die armen Dalit- und Stammes-Christen“, d

„Der Zweck unserer medizinischen Hochschule war es, den Armen zu dienen. Mit diesem Urteil hat ein solcher Gedanke keinen Wert mehr“, kritisiert der Priester. Kritik kommt auch vom Anwalt und Aktivistenpriester Ajay Singh. Für ihn ist das Gerichtsurteil „ein schwerer Schlag für die armen Dalit- und Stammes-Christen“, die ihren Kindern keine Nachhilfe für den nationalen Eignungstest finanzieren können. „Die Armen können nicht mit Bewerbern aus reichen Familien konkurrieren“, sagt der Salesianerpater. Seit 2012 ist die Eignungsprüfung verpflichtend für die Auswahl der Studierenden. Die indische Verfassung garantiert religiösen und sprachlichen Minderheiten das Recht, Institutionen zur Verbesserung ihrer Gemeinschaften zu verwalten. Das schloss bisher auch das Recht auf ein eigenes Auswahlverfahren kirchlicher Universitäten ein.

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