Mit der Ende Februar gefällten Entscheidung zum assistierten Suizid hat das Bundesverfassungsgericht zentrale Positionen der Sterbehilfevereine übernommen. Das stellt der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff in einer Stellungnahme für die Konrad Adenauer Stiftung fest. Konnte man bisher davon ausgehen, dass die Rechtsordnung den Entschluss, das eigene Leben zu beenden, nur sanktionslos hinnehme, „erweckt das Urteil den Eindruck, dass es das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in die innerste Mitte der gesamten Architektur der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte unserer Verfassung aufnehmen wolle“. Damit hätten die Richter ihre Neutralität verlassen – „fast gewinnt man den Eindruck, das Gericht habe sich zum Sprachrohr der Forderungen der Sterbehilfevereine gemacht“. Schwerkranke und Alte, die ihr Leben nicht durch assistierten Suizid beenden wollen, könnten sich in dieser neuen gesellschaftlichen Realität unter Rechtfertigungsdruck gesetzt fühlen. „Ihnen wird damit eine Beweislast auferlegt, der letztlich niemand in vollem Umfang genügen kann.“