Künstliche BefruchtungFrau mit Kind, Kind ohne Vater

Die sogenannte künstliche Befruchtung soll in Frankreich allen Frauen offenstehen. Ein entsprechendes Gesetz, das die Nationalversammlung mit einer Mehrheit von 60 gegen 41 Stimmen beschlossen hat und nur noch vom Senat angenommen werden muss, wird wahrscheinlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Konkret bedeutet dies, dass lesbische Paare und alleinstehende Frauen das Recht erhalten, durch künstliche Zeugung Nachwuchs zu bekommen. Die Opposition sieht darin eine bedrohliche kulturelle und soziale Entwicklung heraufziehen, eine Schaffung von „Kindern ohne Väter“. Das Gesetz sei ein weiterer Schritt „in Richtung Leihmutterschaft“.

Staatspräsident Emmanuel Macron lobte hingegen „das Engagement von Parlamentariern, Regierungsmitgliedern und der nationalen Ethikkommission“. Die Öffnung künstlicher Befruchtung für alle Frauen gehörte zu seinen Wahlversprechen. Die Präsidentin der Vereinigung für lesbische, homosexuelle, bisexuelle sowie transgender Personen, Catherine Michaud, sprach von einem „historischen Schritt für die Rechte und die Freiheit der Frauen“. Allerdings sei bedauerlich, dass Trans-Personen, die ihr Geschlecht vom Mann zur Frau gewechselt haben, von der gesetzlichen Neuregelung ausgeschlossen blieben.

Die katholische Kirche hatte sich vehement gegen die neue Rechtslage gestellt. Der Bioethik-Beauftragte der Bischofskonferenz, Erzbischof Pierre d’Ornellas, erklärte, mit dem Gesetz wollten die Abgeordneten „den Vater vollständig aus dem Akt der Empfängnis streichen“. Parlamentarier dürften sich jedoch „nicht in die Intimität der Familie einmischen und Gesetze über die Liebe erlassen“. Die Abgeordneten hätten angesichts der geteilten öffentlichen Meinung politisch zwar ein „Gleichgewicht“ gesucht. Aber könne man von Gleichgewicht sprechen, wenn das Gesetz Kindern „effektiv verbietet, einen Vater zu haben, und wenn das in der Praxis zu unfairer Diskriminierung zwischen ihnen führt“?

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