Trotz andauernder Massenproteste in Indien hat das Parlament das sogenannte Gesetz zur Ergänzung des Staatsbürgerrechts mit der hindunationalistischen Mehrheit beschlossen. Es gibt Hindus sowie allen religiösen Minderheiten, die vor dem 31. Dezember 2014 aus den mehrheitlich muslimischen Ländern Afghanistan, Pakistan und Bangladesch nach Indien geflohen sind, das Recht auf die indische Staatsbürgerschaft. Einzig ausgenommen davon sind Muslime, was bereits zu einer Verfassungsklage des Bundesstaats Kerala geführt hat. Indien ist in seiner Verfassung als säkularer Staat definiert und garantiert Religionsfreiheit.