Organspende aus Nächstenliebe

Dass der deutsche Bundestag die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende abgelehnt hat, sei „eine vernünftige Entscheidung“, kommentierte Christina Berndt in der „Süddeutschen Zeitung“. „Der Körper eines Menschen, auch eines Menschen mit abgestorbenem Gehirn, ist immer noch der Körper eines Menschen. Und kein Arzt darf an ihm etwas vornehmen, was dieser Mensch nicht gewollt hat.“

Auch Kim Björn Becker lobt in der „Frankfurter Allgemeinen“ den Parlamentsbeschluss, weil er „das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gegen die Versuchungen des Pragmatismus verteidigt“ hat. Selbstverständlich soll die Zahl der Spender erhöht werden. Doch ein solcher Entschluss müsse „ein Akt der Nächstenliebe“ bleiben – „nichts, was ein möglicher Empfänger als vermeintliches Recht für sich in Anspruch nehmen kann“.

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