Ich will nicht mehr.“ Eigentlich müssten diese vier Worte als Begründung reichen, findet Richard Gärtner. Er ist die Hauptperson im neuen Theaterstück des Bestsellerautors Ferdinand von Schirach. Angelegt ist Gärtners Rolle als die eines intelligenten, selbstbewussten 78-Jährigen, der nach dem Krebstod seiner Ehefrau Elisabeth aber jede Lust am Leben verloren hat. Dass er jetzt, nach 42 Ehejahren, einsam und allein durchs Leben gehen soll, ist für ihn keine Perspektive. Und auch sonst kann es nach menschlichem Ermessen ja nur noch schlechter werden: Krankheit, Gebrechen…
Warum also nicht „selbstbestimmt“ ein Ende setzen? „Das Leben bedeutet mir nichts. Nichts mehr. Und ich will nicht irgendwann ins Krankenhaus, ich will nicht an Schläuchen hängen, ich will nicht aus dem Mund sabbern, und ich will nicht dement werden. Ich will als ordentlicher Mensch sterben, so, wie ich gelebt habe.“
Das ist die Ausgangslage in Schirachs Stück „Gott“, das soeben am Schauspielhaus in Düsseldorf und am Berliner Ensemble uraufgeführt wurde. Das Buch steht ganz oben auf den Bestsellerlisten. Eine Verfilmung wird im „Sterbemonat“ November zeitgleich in der ARD und den öffentlich-rechtlichen Sendern in Österreich und der Schweiz zu sehen sein. In allen drei Ländern schließen sich Gesprächsrunden an. Und vor allem sollen im Theater wie auch nach der Fernsehübertragung die Zuschauer abstimmen. Erneut, wie schon bei seinem Stück „Terror“ vor vier Jahren, in dem es um die Bewertung eines Flugzeugabschusses ging, lotet Ferdinand von Schirach die ethische Orientierung des Publikums aus. Im neuen Stück lautet die Frage: „Würden Sie Herrn Gärtner Pentobarbital (also das tödliche Gift; d. Red.) überreichen, wenn Sie wissen, dass er damit aus dem Leben scheiden wird?“
Das Thema „aktive Sterbehilfe“ beziehungsweise „Tötung auf Verlangen“ ist derzeit in der Öffentlichkeit präsent wie selten. Doch ist das wirklich eine Diskussion, die den Namen verdient? Geschieht hier eine Meinungsbildung mit offenem Ausgang, bei der man bereit wäre, alle Überzeugungen zu hören? Oder ist es nicht vielmehr so, dass der gesellschaftliche Mainstream sich längst festgelegt hat? Und zwar zugunsten einer möglichst umfassenden Freigabe der Sterbehilfe?
Widersprüche einer Schauspielerin
Bereits seit einiger Zeit wird aus verschiedenen Richtungen – wenn man das so nennen darf – Lobby-Arbeit für das sogenannte selbstbestimmte Sterben gemacht. Etliche Prominente werben etwa für die Kampagne „Mein Ende gehört mir! Für das Recht auf Letzte Hilfe“. Gerade durfte sich die amerikanische Schauspielerin Susan Sarandon in einem fast ganzseitigen Interview in der „Frankfurter Allgemeinen“ entsprechend äußern. Anlass war ihr neuer Film „Blackbird“, in dem sie eine Frau spielt, die an der unheilbaren Nervenkrankheit ALS leidet und sich im Kreise ihrer Familie das Leben nehmen will. Im Zentrum, so sagt sie, stehe die Frage, „wann büßt man durch diese Krankheit so viel Lebensqualität ein, dass das Leben nicht mehr lebenswert ist?“ Und der Hollywood-Star – der einst eine berührende Rolle als Nonne gegen die Todesstrafe im Film „Dead Man Walking“ spielte – nutzt auch gleich die Gelegenheit für eine Forderung an die Politik: Sterbehilfe „sollte legal sein. Jeder Mensch sollte das Recht haben, sein Leben mit Hilfe anderer zu beenden, wenn er geistig gesund ist, aber an einer unheilbaren Krankheit leidet.“
An spektakulären Einzelfällen machen Medien immer wieder deutlich, wie „unmenschlich“ es ist, wenn Schwerstkranke nicht einfach „gehen“ dürfen. Statt nach der ärztlichen Gabe eines Giftes friedlich einzuschlafen, würden sie geradezu gezwungen, sich vor einen Zug zu werfen. Im aktuellen „Spiegel“ beispielsweise äußert sich die Unternehmerin Syd Atlas, deren Ehemann ebenfalls an ALS erkrankt war. In dem Interview und auch in einem Buch, das sie herausgebracht hat, schildert sie das schlimme Leid, die enormen Belastungen für die Familie, ihre Angst, „dass diese Jahre unsere Kinder beschädigen würden“. Wenige Seiten später bringt das Magazin einen Artikel über aktive Sterbehilfe.
Die konzertierte Öffentlichkeitsarbeit, wenn nicht Propaganda, zeigt Wirkung. Mittlerweile meinen vier Fünftel der Deutschen (81 Prozent), dass Ärzte schwerstkranke Menschen beim Suizid unterstützen sollten. In Ländern, in denen aktive Sterbehilfe schon länger praktiziert wird, ist die Zustimmungsrate noch höher. In den Niederlanden etwa gibt es selbst unter Getauften inzwischen eine überwältigende Mehrheit dafür. Mehr als neunzig Prozent der Katholiken und fast achtzig Prozent der Evangelischen befürworten unter bestimmten Umständen die Tötung auf Verlangen.
Kann es angesichts solcher Zahlen verwundern, dass auch der Gesetzgeber beziehungsweise die Rechtsprechung hierzulande auf diese Linie einschwenken? Im Februar kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz, das die „geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid“ unter Strafe stellte (vgl. CIG Nr. 9, S. 90). Die Ärztekammern arbeiten bereits daran, ihre Berufsordnungen so zu ändern, dass die aktive Sterbehilfe standesrechtlich nicht mehr verboten ist. Denn im Grundsatz ist nach der Entscheidung des höchsten Gerichts klar: Die Tötung eines Menschen, der danach verlangt, wird straffrei sein. Ein paar Sicherungs- und Überprüfungsmechanismen werden eingebaut werden. Doch wer sterben will, darf dafür künftig die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen, auch solcher, die damit Geld verdienen, also ein Interesse, „Aktien“ in der Sache haben.
Das christliche Trotzdem
Es läuft derzeit alles in dieselbe Richtung. Doch immer, wenn das so ist, sollte man stutzig werden. Schält sich hier wirklich die beste, die richtige humanitäre Haltung heraus? Oder verstärkt sich bloß eine vorherrschende Meinung, indem sie unliebsame Gegenargumente ausblendet?
Das Minderheitenvotum – die Ablehnung der Sterbehilfe – wird inzwischen fast nur noch von der (katholischen) Kirche formuliert, zuletzt etwa in dem Brief „Samaritanus bonus“ (Der gute Samariter) der vatikanischen Glaubenskongregation. Das Dokument ruft „den heiligen Wert jedes menschlichen Lebens“ in Erinnerung. Dieser bestehe uneingeschränkt, „unabhängig von der körperlichen oder geistigen Verfassung“ eines Patienten. Die Würde hänge nicht davon ab, ob „ein akzeptables Qualitätsniveau“ des Lebens vorliegt.
Auch widerspricht das Dokument einem falschen Verständnis von Mitgefühl: „Angesichts des als ‚unerträglich‘ eingestuften Leidens wird das Ende des Lebens des Patienten im Namen des ‚Mitgefühls‘ gerechtfertigt. Um nicht zu leiden, ist es besser zu sterben.“ Voller menschlicher Wärme heißt es weiter: „In Wirklichkeit besteht menschliches Mitgefühl nicht darin, den Tod zu verursachen, sondern darin, den Patienten anzunehmen, ihn in Schwierigkeiten zu unterstützen, ihm Zuneigung, Aufmerksamkeit und die Mittel zur Linderung des Leidens anzubieten.“
Das vatikanische Schreiben hat durchaus problematische Stellen, etwa wenn Seelsorger ermahnt werden, im Falle eines Suizids die Sterbesakramente zu verweigern oder das Zimmer zu verlassen („Anwesenheit kann nur als Mitwirkung interpretiert werden“). Ob das so ganz dem „sehenden Herzen“ entspricht, das einige Seiten davor eingefordert wird? Ganz grundsätzlich jedoch ist das Dokument von einer fast liebevollen Zuwendung zum verletzlichen, leidenden und sterbenden Menschen durchzogen. Entschieden wendet es sich gegen eine „Wegwerfkultur“, die Leben „immer mehr auf der Grundlage seiner Effizienz und Nützlichkeit bewertet“.
Wem sagt das Kreuz noch etwas?
Warum dringt diese Position so wenig durch? Um es deutlich zu sagen: Es geht nicht darum, in diesen schmerzhaften, letztlich juristisch nicht wirklich zu regelnden Grauzonen der Existenz über irgendjemanden den Stab zu brechen. Wer weiß schon, wie er selbst handeln würde, wenn er in eine solche Situation käme? Dass selbst Theologen wie Dietmar Mieth und sogar Hans Küng ihre Überzeugung geändert und sich unter bestimmten Bedingungen für Sterbehilfe ausgesprochen haben, muss demütig machen.
Dennoch: Es wäre dringend nötig, dem Trend zur aktiven Sterbehilfe entgegenzutreten. Das ist schwierig in Gesellschaften, denen religiöse, christliche Vorstellungen zunehmend fremd werden. Das Dasein – ein Geschenk Gottes, der allein Herr über Leben und Tod ist? Leiden – aus persönlicher Sicht womöglich doch nicht sinnlos? Sich spirituell verbinden mit dem leidenden Christus am Kreuz und allen Leidenden der Welt? Wem sagt das heute noch etwas? Wer will das hören?
Hinzu kommt, dass das kirchliche Lehramt seine Autorität auf vielen Lebens- und Glaubensfeldern ein gehöriges Stück weit selbst verspielt hat. Im Theaterstück von Ferdinand von Schirach wird das deutlich, als ein „Bischof“ auftritt und gegen Sterbehilfe argumentieren will. Mit Verweis auf die furchtbare Geschichte sexueller Gewalt durch Geistliche wird er pauschal abgebügelt: „Kann Ihre Kirche angesichts solcher Vorfälle noch glaubwürdig in moralischen Fragen sein?“
Wie gesagt: Gehör zu finden, ist heute eine Herausforderung. Aber es hilft ja nichts. Denn längst lässt sich besichtigen, wie sich Gesellschaften zum Schlechten verändern, wenn sie einmal die Tür für die aktive Sterbehilfe aufgemacht haben. Die Regelungen werden immer mehr aufgeweicht, die Schutzmechanismen abgebaut, das „Angebot“ schafft „Nachfrage“… Und selbstverständlich steigt dann der Druck auf alte und kranke Menschen, doch möglichst aus dem Leben zu scheiden. Im Frühjahr ging ein brutaler Fall aus den Niederlanden durch die Medien, bei dem eine demente Frau gegen ihren erklärten Willen umgebracht wurde (CIG Nr. 18, S. 186). Die Angehörigen beriefen sich darauf, dass die Patientin in der Vergangenheit ihren Todeswunsch formuliert hatte – und hielten sie nun mit Gewalt fest, bis die Ärztin ihr das Gift gespritzt hatte. „Nur“ ein krasser Einzelfall?…