Eucharistie und AbendmahlGemeinsam am Tisch des Herrn? Nun eine kirchenleitende Würdigung

Entscheidend für das kirchliche Handeln müsse sein, nicht das Trennende, sondern „das Gemeinsame zu suchen“.

Nach dem Einspruch der vatikanischen Glaubenskongregation gegen ein bedeutendes ökumenisches Theologendokument, das eine gegenseitige Einladung von Katholiken und Evangelischen zur Teilnahme an Kommunion und Abendmahl begründet und bejaht, ist nun eine weitere Stellungnahme vorgelegt worden: vom Kontaktgesprächskreis mit Mitgliedern des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Bischofskonferenz. In dieser bereits im Mai fertiggestellten „Würdigung“ des Theologen-Votums „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ heißt es: Es handele sich um eine „profunde Studie“, um einen „theologisch kenntnisreichen und differenzierten Beitrag, der die wechselseitige Anerkennung der Taufe fortschreibt und auf dem Weg zur Vertiefung der Gemeinschaft weiterführt“.

Während der vatikanische Widerspruch bestreitet, dass es in der Frage der sogenannten Realpräsenz Christi in den eucharistischen Gaben eine grundlegende Übereinstimmung gebe, heißt es in der von katholischer und evangelischer Seite erstellten „Würdigung“ in Bestätigung des Dokuments des ökumenischen Theologen-Arbeitskreises: Wir gehen „davon aus, dass in der Feier der Eucharistie und des Abendmahls Jesus Christus gegenwärtig ist und als Gegenwärtiger geglaubt wird“. In der liturgischen Handlung werde Jesu Christi Gegenwart „in der Kraft des Heiligen Geistes im verkündigten Wort und im Mahl erfahrbar und wirksam“. Es gebe eine „reale Gegenwart Jesu Christi ebenso in der katholischen Feier der Eucharistie wie auch in den Traditionen der evangelischen Abendmahlsfeier“. Diese „grundlegende Einschätzung“ sollte wahrgenommen werden als „gemeinsamer Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung“.

Angesprochen werden auch Differenzen, die bereits im Theologen-Votum genannt waren. Vor allem betrifft das einzelne Punkte in der Praxis und im Verständnis des Gefeierten. Es geht demnach unter anderem um die regelmäßige Darreichung der eucharistischen Gaben unter beiderlei Gestalten von Brot und Wein, um eine Verständigung über den Opferbegriff, darum, wer befähigt und beauftragt ist, die Feier zu leiten, und in welchem Verhältnis Taufe und Eucharistie sowie Kirchengemeinschaft und Eucharistiegemeinschaft aufeinander bezogen sind.

Eingeräumt wird, dass diese Fragen von evangelischer und katholischer Seite unterschiedlich gewichtet werden. Vor allem aus katholischer Perspektive seien sie so bedeutungsvoll, dass ohne eine Klärung die wechselseitige Teilnahme nicht allgemein erlaubt werden könne. Das gelte auch hinsichtlich des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt am Main 2021.

Das aber schließt nach Auffassung des Kontaktgesprächskreises die „individuelle Gewissensentscheidung einzelner Gläubiger…, wechselseitig zur Eucharistie beziehungsweise zum Abendmahl hinzuzutreten“, nicht aus. Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen habe dazu „einen theologischen Begründungsrahmen“ entfaltet. Entscheidend für das kirchliche Handeln müsse sein, nicht das Trennende, sondern „das Gemeinsame zu suchen“. Das heißt, dass der Kontaktgesprächskreis kirchenleitender Repäsentanten aus kirchenamtlicher Sicht das Theologendokument weitaus positiver und zielführender beurteilt als die Glaubenskongregation, die sich rein apologetisch allein auf Unterschiede versteift.

Die Bischofskonferenz wollte neulich bei der Herbst-Vollversammlung in Fulda über die „Würdigung“ abstimmen, hat das aber aufgrund des unmittelbar zuvor ergangenen Einspruchs und Widerspruchs aus Rom verschoben. Dem Kontaktgesprächskreis gehören von katholischer Seite unter anderem der Bischofskonferenz-Vorsitzende Georg Bätzing, Kardinal Reinhard Marx, die Bischöfe Gerhard Feige, Franz-Josef Overbeck, Karl-Heinz Wiesemann und Stephan Ackermann an. Von evangelischer Seite unter anderem der Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm, Landesbischof Karl-Hinrich Manzke, Bischöfin Kirsten Fehrs sowie Theologinnen und Theologen und Synoden-Präses Irmgard Schwaetzer (vgl. die CIG-Beiträge in Nr. 39/2019 und Nr. 39/2020). Zur Debatte hat die Redaktion bisher bereits rund hundert Leserzuschriften erhalten. Wir werden versuchen, das in absehbarer Zeit repräsentativ zu dokumentieren.

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