Aktive SterbehilfeVerboten – trotzdem Tötung auf Verlangen

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten – trotzdem wird sie von einer kleinen Gruppe von Ärzten und Pflegern praktiziert. Bei einer Untersuchung der Universität Witten/Herdecke gaben von rund 5000 Befragten 84 Mediziner und 65 Pflegekräfte an, in den vergangenen zwei Jahren aktive Sterbehilfe geleistet, also vorsätzlich ein Leben beendet zu haben. Studienleiter Karl Beine sprach von einem „Graubereich“ in deutschen Krankenhäusern. Obwohl die große Mehrheit der befragten Ärzte die aktive Sterbehilfe ablehnt, ist jeder Vierte der Meinung, dass es Fälle gibt, in denen sie sinnvoll wäre, „um jemanden von seinem Leid zu erlösen“. Bei den berichteten Situationen von verbotener aktiver Sterbehilfe lag laut Beine in knapp neunzig Fällen keine Willenserklärung von Patienten oder Angehörigen vor.

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