Kinderrechte ins Grundgesetz?Der Blick auf die Kinder

Norbert Wallet kommentiert in der „Badischen Zeitung“, dass Kinder „natürlich heute schon Grundrechtsträger und im Grundrechtskatalog der Verfassung mitgemeint“ sind.

Dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, gescheitert ist, stellt „keine Katastrophe“ dar. So kommentiert Norbert Wallet in der „Badischen Zeitung“. Er erinnert daran, dass Kinder „natürlich heute schon Grundrechtsträger und im Grundrechtskatalog der Verfassung mitgemeint“ sind. Der geplante Schritt wäre in erster Linie ein symbolischer Akt gewesen. Tatsächlich bestehe „keine Schutzlücke“.

Was die rechtliche Beurteilung angeht, wird dies auch in anderen Medien so gesehen. Dennoch bedauern etliche Kommentatoren, dass sich die Parteien in dieser Sache nicht einigen konnten. Gerade nach den Belastungen, die Kinder während der vergangenen Monate erlebt haben, wäre es sinnvoll gewesen, sie „als eigenständige Subjekte sichtbarer zu machen“, schreibt die Journalistin Henrike Rossbach in der „Süddeutschen“. Dass dies nicht geschafft wurde, passe leider ins Bild. Es sei nach dem Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der Pandemie „kein Wunder“.

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