Dass ein Kirchenrechts-Professor bundesweit Schlagzeilen macht, ist mehr als ungewöhnlich. Im Fall von Hartmut Zapp war es so. Denn was er 2007, drei Jahre nach seiner Emeritierung, anzettelte, war damals noch brisant genug, um wie eine Bombe einzuschlagen: ein katholischer Hochschullehrer, der aus seiner Kirche austrat – und trotzdem irgendwie dabeibleiben wollte. Nein, so ist es nicht ganz korrekt formuliert, und der überaus präzise, scharfsinnige Theologe hätte das so niemals stehenlassen. Deshalb, anders gesagt: Hartmut Zapp wollte vor Gericht durchfechten, dass man gut katholisch sein kann, auch wenn man das hiesige Staatskirchenrechts-Konstrukt mitsamt Kirchensteuer nicht mittragen will.
Sein „Körperschaftsaustritt“
Was Zapp ablehnte, war nicht die Kirche an sich, natürlich nicht! Es ging ihm allein um die „deutsch- bischöfliche Körperschaftskirche“, wie er es einmal ausdrückte. Um jenen Teil von Kirche also, der als juristische „Person“ firmiert, um Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Man dürfe in seinem Fall deshalb nicht von einem Kirchenaustritt sprechen, argumentierte Zapp. Er wolle ja nicht wirklich „die Kirche“ verlassen. Die korrekte Bezeichnung müsse „Körperschaftsaustritt“ lauten.
Die Medien stilisierten Zapp damals zum Rebellen. Sie sahen aber allein das Thema Kirchensteuer und verteilten die Rollen nach dem üblichen Muster: hier die geldgierige Kirche, die auf keine Einnahmen verzichten will, dort der wackere Einzelkämpfer. Doch damit verstanden sie den Konflikt höchstens zur Hälfte.
Die richtigen Fragen
Zapp wollte die Kirche wachrütteln. Ähnlich wie es Papst Benedikt mit seiner Freiburger „Konzerthausrede“ versuchte. Sicher, die Partnerschaft mit dem Staat und auch die Kirchensteuer bewirken viel Gutes. Aber besteht damit nicht immer auch die Gefahr, „dass die Kirche sich in dieser Welt einrichtet, selbstgenügsam wird und sich den Maßstäben der Welt angleicht“ (Benedikt XVI.)?
Die Auseinandersetzung ging durch alle Instanzen, bis das Bundesverwaltungsgericht die Position der Kirche bestätigte: Ein reiner „Körperschaftsaustritt“ ist demnach nicht möglich. Dass Zapp, der bereits am 7. Juli im Alter von 82 Jahren verstorben ist, so wenig öffentlich betrauert wurde, zeigt zweierlei: Zum einen hat die Kirche heute „ganz andere Sorgen“. Aber zum anderen bestätigt ihn vielleicht gerade das auf paradoxe Weise: Hartmut Zapp hat richtige Fragen gestellt.