Es ist eine gute Nachricht, wenn dieser bisher eher groteske Wahlkampf (Durfte Laschet lachen? Musste Baerbock sich entschuldigen, weil sie im antirassistischen Kontext das „N-Wort“ gesagt hat?) wieder mit relevanterem Inhalt gefüllt wird. Aktuell: Die Grünen fordern ein Klimaschutz-Ministerium mit einem Vetorecht gegen Gesetze, die die Pariser Klimaziele nach dessen Ansicht gefährden. Ist das vereinbar mit dem Grundgesetz?
Als Aufreger taugt das Vorhaben jedenfalls nicht, urteilt die „Süddeutsche Zeitung“: „Schließlich vergessen die Kritiker, dass das Grundgesetz auch andere Vetos kennt, etwa des Finanzministers.“ Dieser müsse „überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben“ zustimmen. Die Frage sei demnach, ob das Klima von einer vergleichbaren Tragweite wie die Staatsfinanzen sei. „Daran kann kein Zweifel bestehen“, meint die „Süddeutsche“. Der CO2-Gehalt der Atmosphäre bestimme unsere Lebensgrundlagen noch die nächsten Jahrhunderte. „Dagegen wirkt eine Neuverschuldung fast bedeutungslos.“