Jetzt ist es definitv: Ab kommendem Frühjahr wird der vorgeburtliche Bluttest auf das Down-Syndrom und andere Trisomien von den Krankenkassen bezahlt. Mit der Genehmigung der entsprechenden Patientinnen-Broschüre ist das rechtliche Verfahren abgeschlossen. Ob sich eine Frau beziehungsweise ein Ehepaar zu dem Test entschließt, sei deren individuelle Entscheidung, betont Daniel Deckers in der „Frankfurter Allgemeinen“. Das gilt auch für die tragische Realität, dass eine Schwangerschaft nach einer Trisomie-21-Diagnose in den meisten Fällen abgebrochen wird.
Trotz allem aber sind diese ethischen Fragen keine reine Privatangelegenheit. Der Journalist erinnert daran, dass individuelle Entscheidungen „in der Summe nicht ohne Folgen für die Gesellschaft … bleiben“. Werden Eltern, die zu ihrem Kind mit Behinderung stehen, langfristig weiterhin Verständnis, Wertschätzung und Unterstützung bekommen? „Es bleibt zu hoffen, dass der Test den Sinn für die Würde jedes Lebens nicht schwinden lässt.“