Diese vorletzte Sitzungswoche vor der Sommerpause hatte es in sich. Zunächst wollte der Bundestag in zweiter und sogleich dritter Lesung die mit dem Vermerk „besonders eilbedürftig“ (Olaf Scholz) eingebrachte Streichung des Paragrafen 219a (Verbot der sog. Werbung für den Schwangerschaftsabbruch) debattieren. Tags drauf sollte die erste Debatte über die gesetzliche Neuregelung der Suizidassistenz – genauer: deren Legalisierung und weitere Ermöglichung – folgen.
Beide Weichenstellungen werden das Land verändern. Wenn die Mehrheitsentwürfe durchgehen – und alles sieht derzeit danach aus –, steht noch einmal mehr das Schlagwort von der Autonomie, von der Selbstbestimmung im Vordergrund. Das ist ja der Grundtenor, den die Ampel-Regierenden auf vielen Politikfeldern durchbuchstabieren. Doch gerade am Anfang und am Ende des Lebens sind solche pauschalen Antworten fehl am Platz, vor allem die Absolutsetzung des eigenen, mutmaßlich freien Willens. Wer schützt etwa die, die keine Stimme haben? „Mehr Fortschritt wagen“, war der Koalitionsvertrag überschrieben. Vor manchem „Fortschritt“ muss es einen grausen.