Beihilfe zum Suizid: Das „Nein“ kultivieren Katholische Kirche und Theologie lehnen die Beihilfe zum Suizid ab. Daran soll sich auch nichts ändern, wenn sich der Bundestag für die straffreie Suizidbeihilfe ausspricht. Kirchliche Einrichtungen müssen aber deutlich machen, dass sie gerade mit ihrem klaren „Ja“ zum Leben bei den leidenden Menschen sind. Von Kerstin Schlögl-Flierl, Alexander Merkl 20.2.2022, Zeitgänge / 1 Kommentar Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 4 Hefte + 4 Hefte digital 0,00 € danach 68,90 € für 26 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 23,40 € Versand (D) 4 Hefte digital 0,00 € danach 62,40 € für 26 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/in Kerstin Schlögl-Flierl Kerstin Schlögl-Flierl, geb. 1976, Dr. theol., Studium der Katholischen Theologie und Germanistik in Regensburg und Rom, Professorin für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg. Mitglied im Deutschen Ethikrat. Alexander Merkl Alexander Merkl, Prof. Dr. theol., geb. 1987, studierte katholische Theologie, Latein und Erziehungswissenschaften an der Universität Regensburg; 2015 Promotion mit einer friedensethischen Arbeit im Fach Moraltheologie; seit 2017 Juniorprofessor für Theologische Ethik an der Universität Hildesheim; 2020 Habilitation an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Erteilung der venia legendi für das Fach Moraltheologie Auch interessant Gratis 27/2024 S. 2 Assistierter Suizid: Vorgeprescht Von Stephan Langer Gratis 29/2023 S. 3 Assistierter Suizid: Gescheitert? Nicht ganz! Von Kerstin Schlögl-Flierl, Kristina Kieslinger Plus 46/2022 S. 3-4 Umgang mit dem Tod: Gestorben wird immer Von Wenzel Widenka Diskussion Kommentieren 1 Kommentar Von Anju Brendel am 23.02.2022 Das Nein kultivieren: lange habe ich über den sehr lesenswerten Artikel nachgedacht. Es löst in mir ein Ja, ABER aus. Kann Kirche Menschen vorschreiben, was sie zu tun, zu lassen haben? Das als grundsätzliche Überlegung. Es gibt die 10 Gebote. Und dann gibt es die Gesetze des Staates, die Ge- und Verbote der Kirchen. Die sich das Recht heraus nehmen zu bestimmen, was Menschen zu tun und zu lassen haben. Die Kirchengesetze erlassen, das Verhalten von Menschen in Arbeisverhältnissen bewerten (Geschiedene etc) und sanktionieren, über sexuelle Orientierungen urteilen, Staatliche Gesetze (zum Suicid) bewerten und beurteilen - woher nimmt sich die Institution Kirche das Recht, Recht zu sprechen? Zu urteilen?Ich schaue auf diesen mir so nahen Menschen namens Jesus.Die Erzählungen über ihn sind Berichte von Begegnung, Wahrnehmung des Menschen vor ihm, des Berührens, des Viszeramisericordia. Und der mahnenden Worte: urteilt nicht, auf das …. . Ach, wäre meine Kirche doch nicht so schrecklich wissend, so urteilend, so gelehrt. Wäre sie dich mitfühlender, begleitender, warmherziger….. .So viele Jahre begleitete ich Menschen in ihren je eigenen Krisen - und wurde belehrt, dass all meine Urteilskraft, mein Intellekt zerschellt an dem Leid, das Menschen meinem Herzen Mensch werden lässt, ohne Wissen von Falsch und Richtig. Nur in der Haltung des Horchens, des Suche nach dem jetzt Lebbaren.Danke , dass Sie meinen Text lesen. Antworten Schreiben Sie eine Antwort Angemeldet kommentieren Als Gast kommentieren Anmeldung E-Mail * Passwort * Passwort vergessen? Angemeldet bleiben Anmelden Diese Angaben benötigen wir von Ihnen. Ihre E-Mail-Adresse zeigen wir nicht an. 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Kerstin Schlögl-Flierl Kerstin Schlögl-Flierl, geb. 1976, Dr. theol., Studium der Katholischen Theologie und Germanistik in Regensburg und Rom, Professorin für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg. Mitglied im Deutschen Ethikrat.
Alexander Merkl Alexander Merkl, Prof. Dr. theol., geb. 1987, studierte katholische Theologie, Latein und Erziehungswissenschaften an der Universität Regensburg; 2015 Promotion mit einer friedensethischen Arbeit im Fach Moraltheologie; seit 2017 Juniorprofessor für Theologische Ethik an der Universität Hildesheim; 2020 Habilitation an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Erteilung der venia legendi für das Fach Moraltheologie
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