Erleichtert, „vor allem auch über die Klarheit des Resultats“, hat sich der Direktor des Basler Zoos, Olivier Pagan, über die Ablehnung einer Initiative gezeigt, die Grundrechte für Primaten gefordert hatte. Fast drei Viertel der abgegebenen Stimmen hatten sich gegen den Vorschlag ausgesprochen, das „Recht von nichtmenschlichen Primaten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit“ in die Verfassung des Kantons Basel-Stadt aufzunehmen.
Warum auch er eine solche Volksinitiative ablehnt, hatte der Direktor des Zoos Zürich, Severin Dressen, im Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung deutlich gemacht. „Grundrechte würden ein Verfügungsverbot über Tiere bedeuten“, erläuterte er. Zuweilen seien Eingriffe des Menschen aber notwendig, um den Bestand einer Art zu schützen, etwa die Umsiedelung in Schutzzonen. Hätten Tiere Grundrechte, wäre dies aber ausgeschlossen. „Plakativ könnte man sagen: Die Tiere würden vor dem bösen Menschen geschützt. Aber auch die guten Menschen könnten nicht mehr über sie verfügen.“