Ein Ballon in Schweineform. Und mitten darauf ein Davidsstern. Wer sich fragt, ob der britische Musiker Roger Waters, berühmt geworden mit , etwas gegen Juden hat, braucht nicht lange zu suchen. Subtilität ist Herrn Waters Sache nicht. Eher platte Propaganda, deren Israel-Hass nur fadenscheinig unter angeblicher Sozialkritik verborgen ist. Darf man so jemanden auftreten lassen? Die Stadt München hatte Waters wieder ausgeladen, Frankfurt hatte das Gleiche versucht, war damit aber vor Gericht gescheitert. Die Antwort auf obige Frage ist so eindeutig wie unerfreulich. Man muss. Leider.
„Meinungsfreiheit“ klingt immer gut. Was für eine Herausforderung, ja Zumutung dieses Grundkonzept einer freien Gesellschaft darstellt, wird den Einzelnen immer erst bewusst, wenn es um die Meinungsfreiheit für jene geht, die völlig konträre Meinungen zur eigenen vertreten. Und noch schlimmer: die offensichtlich völligen Blödsinn vertreten. Bei deren Meinung einem schlecht wird. Jede Gesellschaft findet ihre eigene Auslegung des Konzeptes. Deutschland hat mit dem Strafgesetz eindeutige Leitplanken eingerammt, ab wann aus legitimer Meinungsäußerung strafbare „Volksverhetzung“ wird. Niemand muss es dulden, dass auf Demos „Juden ins Gas!“ gebrüllt wird. Solange dieses Strafrecht aber nicht berührt wird, müssen Meinungen im wahrsten Sinne des Wortes „ertragen“ werden. Nichts anderes heißt „Toleranz“. Leider bedeutet das, dass Waters das Recht hat, im Rahmen der Strafordnung seine wirren Ansichten kundzutun. Wenn wir Meinungsfreiheit aber für alle einfordern, kann es keine Ausnahmen selbst für Wirrköpfe geben. Meinungsfreiheit bedeutet auch das Recht auf Dummheit.
Stellen wir uns einen Moment lang vor, Richard Wagner wäre noch am Leben. Antisemit durch und durch. In Israel wird seine Musik bis heute nicht aufgeführt. Stellen wir uns also vor, der quicklebendige Judenhasser Wagner dirigiert seinen Ring. Problematisch? Nur, wenn er den Auftritt mit einer Lesung aus seinem Pamphlet Über das Judentum in der Musik verbindet. Wenn Roger Waters nun Schweine mit Davidssternen aufsteigen lässt, kann das ein Fall für den Staatsanwalt sein. Zu Recht. Doch dazu muss Waters erstmal auftreten und eine Straftat begehen. Und die Möglichkeit aufzutreten und Musik zu spielen – Musik, die viele Menschen lieben – muss er haben können, allen unsäglichen Aussagen zum Trotz. Ein Boykott des Sängers kann keine Angelegenheit der Behörden sein und Veranstalter täten gut daran, keine „Gesinnungsprüfung“ für Künstler einzuführen. Nur auf einem neutralen Boden kann Kunst entstehen. Und niemand hat je behauptet, dass Kunst immer nur menschenfreundliche Ergebnisse hervorbringt.
Gegen Waters’ krude Ideologie vorgehen können unterhalb des Strafrechtes nur Aufklärung und Zivilgesellschaft. Nicht im Sinne einer Cancel Culture. Dieses geschmacklose Niederbrüllen Andersdenkender produziert nur Märtyrer. Sondern im Sinne von Debatte und Widerlegung, also den Königsdisziplinen der Demokratie. Ich wünsche Herrn Waters leere Ränge und das vollständige Scheitern aller seiner politischen Ziele. Und wenn die Schweineballons aufsteigen, sollen Anklagen folgen; noch und nöcher. Bis dahin allerdings ist sein Auftritt eine schwer zu ertragende, aber von der Meinungsfreiheit gedeckte Provokation, die Demokraten aushalten müssen. Demokratie ist manchmal Schwerstarbeit.