Der Essener Hof ist ein stiller Schauplatz für kleine historische Momente: Hier wurde 2018 dem Bergbau der Abschied gegeben; und hier wurde jetzt der Synodale Ausschuss aus der Taufe gehoben. 26 der 27 gewählten ZdK-Delegierten (eine krankheitsbedingte Absage gab es) waren vor Ort, alle 20 von der Frankfurter Synodalversammlung direkt Gewählten sowie 19 der 27 Mitglieder des Ständigen Rates (das sind die Diözesanbischöfe). Vier Bischöfe – die von Köln, Eichstätt, Regensburg und Passau – hatten sich bewusst ins Abseits gestellt, andere waren durch pastorale Termine verhindert. Heiner Wilmer war auf Friedensmission in Israel (vgl. S. 1).
Der Ausschuss ist auf dem Synodalen Weg beschlossen worden. Er soll bestimmen, was Synodalität für die katholische Kirche in Deutschland heißt, und ein Statut für den zukünftigen Synodalen Rat auf Bundesebene niederschreiben. Er soll die Initiativen weiterentwickeln, die auf dem bisherigen Weg noch nicht beschlossen worden sind. Und er soll eine Evaluation anstoßen, die ein klares Bild von den Veränderungsprozessen auf der Bundesebene und in den Diözesen vermittelt.
Einzige Aufgabe bei der ersten Sitzung: die Konstituierung. Es braucht eine Satzung und eine Geschäftsordnung. Nur mit beidem kann der Ausschuss effektiv arbeiten – und 2026 Rechenschaft ablegen, auf der 6. Vollversammlung des Synodalen Weges.
Die Satzung tritt in Kraft, wenn ihr auch die Vollversammlungen des ZdK und der Bischofskonferenz zustimmen, der beiden Trägerorganisationen. Das ZdK trifft sich in der nächsten Woche, die Bischofskonferenz erst wieder im Frühjahr. Es wäre eine böse Überraschung, wenn es nicht beide Male grünes Licht gäbe.
In Essen sind sowohl die Satzung als auch die Geschäftsordnung einstimmig verabschiedet worden. Es gab Standing Ovations: Zum Abstimmen musste man aufstehen – niemanden hielt es auf den Sitzen. Der gute Wille ist vorhanden, die guten Taten müssen folgen. Niemand macht sich Illusionen, dass alles ganz leicht sein werde.
Klar war schon: Irme Stetter-Karp und Georg Bätzing sind qua Amt Präsidentin und Präsident. Jetzt ist entschieden: Das Präsidium wird um zwei weitere Mitglieder ergänzt. Alle Sitzungen werden medienöffentlich sein – wenn die Presse nicht in einzelnen Phasen auf Antrag mit Mehrheit ausgeschlossen wird. Für die enorm wichtige Detailarbeit werden Kommissionen eingesetzt. Sie bereiten die Anträge vor, über die der Ausschuss entscheidet.
In der Schlussabstimmung braucht es die Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder: Jede Stimme zählt gleich. Aber niemand soll „überfahren“ werden. Aus allen Gruppen kann jeweils ein Drittel der Mitglieder bewirken, dass ein Beschluss noch nicht gefasst, sondern noch einmal beraten wird: Dieses Recht haben die Bischöfe, aber auch die vom ZdK und die von der Synodalversammlung gewählten Delegierten, eigens noch einmal die weiblichen und nicht-binären Mitglieder. Synodalität gewinnt eine neue Qualität. Die Zuständigkeiten, die Bischöfe nach geltendem Recht haben, bleiben unberührt. Dass sich auch das Kirchenrecht ändern muss, ist allen klar.
Von der Weltsynode in Rom gibt es Rückenwind. Der Bergbau ist Geschichte, der Synodale Ausschuss hat Zukunft: „Glück auf“.