ZölibatDie verheirateten Priester

In der Debatte um den Pflichtzölibat wird übersehen, welches Potenzial in den entlassenen Geistlichen ruht.

Wenn früher im Klerus von einem Priester die Rede war, der geheiratet hatte, sagte man manchmal: „Der ist abgestürzt“ - als wäre ein Unfall in den Bergen geschehen, der dazu geführt hätte, dass der Mann tot oder schwer verletzt sei. Jedenfalls wurde er behandelt, wie wenn mit ihm nicht mehr zu rechnen wäre. Noch deutlicher war das Reden von den „gefallenen Priestern“, mit dem Unterton „in Sünde gefallen“ oder „gefallen im Krieg“.

Ältere erinnern sich an Joseph Bernhart (1881-1969), 1904 zum Priester geweiht, 1913 in London zivilgetraut, auch kirchlich angesehener theologischer Schriftsteller und Mitarbeiter dieser Zeitschrift. Oder an Joseph Wittig (1879-1949), 1903 Priester, in Breslau Professor für Kirchengeschichte und Patrologie, 1925 wegen eines Aufsatzes über die damalige Beichtpraxis verurteilt, 1927 verheiratet. Er war zwischen 1920 und 1940 ein viel gelesener religiöser Schriftsteller, sein Leben lang frommer Katholik, obwohl er exkommuniziert blieb bis 1945. Auch der Schriftsteller Paul Konrad Kurz oder der Historiker Otto Weiß wären zu nennen - und viele andere, die in der Öffentlichkeit ihren Mann standen. Sie strafen das beliebte Gerede von verarmten „ehemaligen Priestern“ Lügen, die allerdings aufgrund des sakramentalen Amtsverständnisses „Priester auf ewig“ sind und bleiben. Auch von „gescheiterten Ehen“ der Priester, die ihr Dienstamt wegen Heirat aufgeben mussten, wurde fromm-hämisch geklatscht, galten sie doch vielen kirchlichen Katholiken als „abgefallen“ oder „Apostaten“.

Es geht um Gerechtigkeit

Die heimlichen Verbindungen mancher Priester, ihre sozialen Ängste und Gewissensnöte, nicht zuletzt die der betroffenen Frauen, wiegen schwer. Noch Papst Paul VI., der großzügig mit Laisierungen zur Korrektur der harten kirchenrechtlichen Praxis den aus dem Dienst geschiedenen Geistlichen ein bürgerliches Leben ermöglicht hatte, sprach von den verheirateten Priestern als von seiner „Dornenkrone“. Das Dritte Reich hatte vieles zugedeckt.

Aber um das Zweite Vatikanische Konzil herum, also etwa ab 1960, brach das nicht Geklärte auf: Eine „Lawine von Publikationen“ brach los, von der klugen Ida Friederike Görres („Laiengedanken zum Zölibat“, 1962) bis zum Dominikanertheologen Edward Schillebeeckx („Der Amtszölibat. Eine kritische Besinnung“, 1967). Überall entstanden Priestergruppen. Das niederländische Pastoralkonzil 1969 befasste sich mit dem Thema. Ein Journalist legte 1970 ein Buch über dessen fünfte Plenarsitzung vor mit dem Titel „Es geht um mehr als Zölibat“. Das Problem war damit öffentlich gestellt, über die privaten Schwierigkeiten hinaus. Nachdem das Zweite Vatikanische Konzil sich 1965 für den Pflichtzölibat ausgesprochen und Paul VI. mit seiner Enzyklika „Sacerdotalis Caelibatus“ (Der priesterliche Zölibat) zwei Jahre später nachgelegt hatte, gab es für die Hierarchie keine Diskussion mehr über diesen Punkt.

Papst Franziskus hatte - in der Öffentlichkeit wenig beachtet - im November in Rom eine kleine Gruppe verheirateter Priester mit ihren Frauen und Kindern empfangen und Stunden mit ihnen zugebracht, begleitet von einem Kamerateam. Dass die Begegnung mit dem Kirchen­oberhaupt etwas Bewegung in die leidige Geschichte des Zölibats-Problems bringt, ist bemerkenswert. Allerdings haben sich ebenfalls verschiedene Bischöfe mit Priestern ihres Bistums, die aus dem Amt geschieden sind, zu bewegenden „Versöhnungen“ getroffen, oft verbunden mit einer Liturgie, wobei nicht selten zum Abschluss das „Salve Regina“ gesungen wurde.

Die römische Initiative mochte in das „Jahr der Barmherzigkeit“ passen, aber noch mehr geht es um Gerechtigkeit, die im Umgang mit diesem Problem vielfach verletzt worden ist. Seit zehn Jahren besteht im Bistum Würzburg die Gruppe „Priester im Dialog“, die sich mit dem Generalvikar und anderen führenden Geistlichen um Nachversicherung, Rente und Ähnliches kümmert, aber vor allem um die Rehabilitierung der Priester. Im Erzbistum München-Freising haben seit 2016 drei Treffen stattgefunden mit etwa 25 aus dem Dienst geschiedenen Priestern und dem Generalvikar Peter Beer zu denselben Sachverhalten.

Und nach der Heirat?

In diesen neuen Gesprächsrunden geht es nicht zunächst um Theologisches, wie Berechtigung oder biblische Grundlagen des Zölibats, sondern um Praktisches, vor allem um die damit verknüpften menschlichen Fragen. Denn bisher war das Ausscheiden eines Priesters aus dem kirchlichen Dienst vorrangig rechtlich geregelt, also so, wie es das geltende kirchliche Gesetz vorsieht, das auf Sanktionen, Strafe und Abschreckung ausgerichtet ist. Die Exkommunikation, der Ausschluss aus der sakramentalen Gemeinschaft, tritt mit dem Abschluss der Zivilehe ein. Ihr folgten rechtliche und soziale Konsequenzen, beispielsweise die „Degradierung“ des Priesters, die so weit ging, dass nicht einmal sein Ausscheiden schriftlich dokumentiert werden musste. Dazu der Verlust des hervorgehobenen Status, die Ausgrenzung und soziale Ächtung, kein oder nur ein minimales Stimmrecht in der Kirche, in der man auf einmal nicht mehr zählte.

Christliche Praxis wäre es hingegen, auf die in den Bruch eines Lebensprojekts verwickelten Menschen zu schauen, nicht nur auf die Männer, sondern auch auf die Frauen und Kinder, auf deren Lebensglück. Das Recht hält sich jedoch damit nicht auf. Es entscheidet nach anderen Maßstäben, ist den Lebensentscheidungen gegenüber blind, ja respektlos.

Dass man über persönliche Entscheidungen anders urteilen muss, also nicht einzig nach sozialer Übereinstimmung, wird heute allgemein so gesehen. Auch die Umstände der Amtsaufgabe - Verabschiedung durch einen Vertreter des Bistums, statt einfachen Verschwindens, das nach Davongejagt-Werden aussieht - sollten mehr orientiert sein im Hinblick auf eine versöhnende Haltung der Pfarrgemeinden und Bistumsleitungen.

In unserem Land gibt es bereits viele verheiratete Priester: konvertierte evangelische oder anglikanische Pfarrer sowie orthodoxe Priester oder Geistliche der mit Rom verbundenen Ostkirchen, bei denen der Pflichtzölibat nicht gilt. Aber die verheirateten katholischen Priester der römischen Tradition werden bisher konsequent von jeder offiziellen kirchlichen Mitarbeit ausgeschlossen.

Bereits die Gemeinsame Synode der westdeutschen Bistümer in Würzburg hatte 1975 gefordert, ausgeschiedenen Priestern alle kirchlichen Berufe anzubieten, die „Laien“ offenstehen, damit sie angemessen beschäftigt werden können. Gewiss wäre ein nicht geringer Teil der mehr als 500 verheirateten Priester in Deutschland zu kirchlichen Diensten bereit. Eine gute Übersicht liefert der Kirchenhistoriker Georg Denzler in seinem Buch „Lebensberichte verheirateter Priester“ (1989; vgl. auch seine „Geschichte des Zölibats“, 1993). Viele von ihnen wenden sich aus Enttäuschung oder Verbitterung völlig von der amtlichen Kirche ab. Aber solches „Humankapital“ der Kirche dürfte eigentlich nicht ohne Not verschwendet werden. Verheiratete Priester sollten nicht strafweise zu Unpersonen erklärt werden. In Ländern, die durch staatskirchenrechtliche Gesetze gebunden sind und die aus dem Dienst geschiedenen Priestern jede staatliche Anstellung verweigern, wie etwa Italien, herrschen noch schlimmere Verhältnisse.

Wenn der Skandal verebbt ist

Mit den ausgeschiedenen Priestern anders umzugehen, würde das Angesicht der Kirche verändern. Bei vielen bleibt freilich eine schmerzende Wunde, auch wenn sie sich zunächst entschieden von der Amtskirche abkehren. Psychologisch gesehen, lässt sich das Priestersein nicht einfach ausziehen wie ein Anzug. Der Bruch mit der Lebensform, wenn der Lärm des gesellschaftlichen und kirchlichen Skandals erst verebbt ist, ist oft noch lange nicht verarbeitet. Am Geweihtsein hat sich nichts geändert, aber die Priester sind zu Rand-Existenzen geworden, haben nicht einmal den Rückhalt einer Berufsgruppe. Sie müssen nach ihrem Ausscheiden ihr individuelles Leben neu suchen und aufbauen. Ganz gleich, ob sie hinausgegangen sind oder hinausgeworfen wurden: Suchend bleiben sie in jedem Fall. Vielen ist dieser Schritt gelungen, bei weitem nicht allen. Der Bruch im Lebensgang ähnelt einer Ehescheidung. Der Mut, ihn gewagt und ein authentischeres Leben gewählt zu haben, ist zu respektieren. Jedenfalls hat Papst Franziskus ein neues Kapitel in der Geschichte der vom Zölibat befreiten Priester aufgeschlagen.

Christ in der Gegenwart im Abo

Unsere Wochenzeitschrift bietet Ihnen Nachrichten und Berichte über aktuelle Ereignisse aus christlicher Perspektive, Analysen geistiger, politischer und religiöser Entwicklungen sowie Anregungen für ein modernes christliches Leben.

Zum Kennenlernen: 4 Wochen gratis

Jetzt testen