Taufe von FlüchtlingenWenn Muslime Christen werden…

Die Zahl von Flüchtlingen, die zum Christentum übertreten, steigt. Die Freude darüber hält sich aber in Grenzen: Der Verdacht besteht, dass so Asyl erschwindelt wird. Ist Glaube beweisbar?

Sie kommen aus dem Iran, Afghanistan, Pakistan und dem Irak. In ihren Heimatländern können Muslime, die sich zum Christentum bekehren wollen, ihren Glauben jedoch nicht öffentlich und frei leben. Sie müssen um ihr Leben fürchten. Im Westen steigt daher die Zahl der Taufen von Flüchtlingen. In der Berliner evangelischen Dreieinigkeitsgemeinde sind zum Beispiel im vergangenen Jahr 185 Flüchtlinge getauft worden. Die persisch sprechende Christengemeinde in Hamburg hat nach eigenen Angaben in diesem Jahr bereits mehr als 600 Flüchtlinge getauft, die Glaubenskurse seien voll.

Die Freude über den christlichen Zuwachs hält sich jedoch bei den Christen und den deutschen Behörden in Grenzen. Übereilte Taufen von Flüchtlingen nähren den Verdacht von Scheinkonversionen, mit denen Asylsuchende leichter einen Aufenthaltsstatus erlangen wollen. Denn der Übertritt eines Muslim zum Christentum und die Gefahr für Leib und Leben bei einer Abschiebung in sein Herkunftsland werden im Asylverfahren berücksichtigt. Das erklärt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage. Bevor entschieden wird, prüfen die Behörden allerdings, ob es der Täufling mit dem christlichen Glauben ernst meint.

Die Evangelische Kirche in Deutschland erarbeitete bereits vor drei Jahren einen Leitfaden für Gemeindepfarrer. Er soll helfen, angemessen mit Taufanfragen von Asylbewerbern umzugehen. Man freue sich, dass für Menschen aus muslimischen Ländern „das Christsein eine besondere Attraktivität entfaltet“, heißt es darin. Die Kirche übernehme mit der Taufe jedoch eine besondere Verantwortung: „Es kann für Asylbewerber wichtig sein, vom Pfarrer oder von der Pfarrerin … zur Anhörung vor der Behörde oder zu Gericht begleitet zu werden.“ Dabei fallen die Anhörungen sehr unterschiedlich aus und bleiben meist auf einer formellen Ebene stehen: „Warum brauchen Sie denn überhaupt eine Religion?“ oder „Wie viele Tage liegen zwischen Ostern und Pfingsten?“ - Andere Beamte wollen laut Flüchtlingsaussagen als Beweis für die Gemeindeaktivität eines Asylbewerbers mindestens dreißig Unterschriften von deutschen Gemeindemitgliedern haben.

Die Glaubensprüfer

Solche formalistischen staatlichen Überprüfungen lehnen die Kirchen jedoch ab. Sie fühlen sich mitunter auch in ihrer eigenen Vollmacht, die Religiosität festzustellen, infrage gestellt. Die evangelische Kirche hält in ihrem Dokument fest: „Glaubensprüfungen sind aus kirchlicher Sicht zu unterlassen.“ Auch die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ sieht das so: Man müsse die Geflüchteten ernstnehmen und sie dabei unterstützen, dass ihre Rechte anerkannt werden, „dazu gehört auch das Recht auf Religionsfreiheit. Der Wunsch, getauft zu werden, steht für sich, und da hat der Generalverdacht, Menschen würden dieses Recht für ihr Asylverfahren ‚missbrauchen‘, unseres Erachtens nichts zu suchen.“

Das Bundesamt ist zwar ähnlicher Meinung: Die Anhörung dürfe nicht auf ein reines Glaubensexamen hinauslaufen, allerdings müsse auch genau geklärt werden, wie der Asylbewerber seinen neuen Glauben bei einer eventuellen Rückkehr in sein Heimatland leben wird. Im Rahmen der persönlichen Anhörung prüft der Asyl-Sachbearbeiter, der sogenannte Entscheider, die näheren Umstände des Glaubenswechsels. Dabei müsse der Asylbewerber, wenn möglich, Beweise vorlegen - zum Beispiel die Taufbescheinigung, eventuell bereits aus seiner Heimat. Aber auch hier schränkt das Amt ein: Die Taufbescheinigung bestätige zwar, dass ein Glaubensübertritt stattgefunden hat, sie sage aber nichts darüber aus, wie der Antragsteller seinen neuen Glauben bei einer Rückkehr in sein Heimatland voraussichtlich ausüben wird und welche Gefahren sich daraus ergeben. Die Klärung dieser Frage sei Bestandteil der persönlichen Anhörung. Das Bundesamt informiert seine Entscheider wiederum über die Gefährdungslage von Konvertiten in ihren Heimatländern. Im Wesentlichen geht es in der Anhörung darum, dass der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seine neue Glaubenszugehörigkeit bei einer Rückkehr in sein Heimatland auf jeden Fall ausüben würde und dass ihm deswegen dort eine „asylrelevante Verfolgung“ droht. Geklärt werden soll: Warum hat die betreffende Person ihren Glauben gewechselt? Wie wichtig ist ihr der neue Glaube? Wie hat ihr Umfeld reagiert? Wie hat sie ihren bisherigen - muslimischen - Glauben praktiziert? Wie den neuen - christlichen - Glauben? Was gefällt ihr am Christentum? Was weiß sie über die Religion? Vom Bekehrten wird erwartet, dass er ausführlich schildern kann, welche Beweggründe er für den Übertritt hatte und was der Glaubenswechsel für ihn persönlich bedeutet. Aus der Gesamtschau heraus seien schlussendlich eine Prognose des Verhaltens und die voraussichtliche Reaktion des Heimatlandes darauf zu treffen.

Die Kirchen versuchen, auf die Bedingungen der Behörden zu reagieren. Auch auf der Frühjahrs-Vollversammlung der deutschen Bischofskonferenz waren Taufbegehren von Asylbewerbern ein Thema. Das Ergebnis: „Die Bischöfe geben in ihre Gemeinden weiter, dass die Vorbereitung auf die Taufe Zeit braucht.“

Drei Jahre bis zur Osternacht

Damit wird auf ein neues Phänomen mit einer bewährten Methode reagiert: Bereits 2009 brachte die Bischofskonferenz eine Arbeitshilfe für die Begleitung von Taufbewerbern mit muslimischem Hintergrund heraus. Darin wird mehrfach betont, dass die Taufe Vorbereitung und Zeit benötigt. Auf Anfrage heißt es aus der Bischofskonferenz: „Da auch den Behörden unsere Vorgehensweise beim Katechumenat bekannt ist, wurden uns bislang keine ‚Glaubensprüfungen‘ gemeldet.“

Die Taufvorbereitung, hat sich über Jahrhunderte entwickelt und verändert. In frühchristlicher Zeit bis ins sechste Jahrhundert traten vorwiegend erwachsene Heiden und Juden zum Christentum über, die vor ihrer Taufe für eine Zeit von zwei bis drei Jahren im Glauben unterwiesen wurden. In dieser Zeit durchschritten sie drei Stufen: die audientes, die im Gottesdienst nur die Predigt anhören durften und vor der eucharistischen Feier den liturgischen Raum verlassen mussten, die genuflectentes, die am Gebet teilnehmen durften, und die competentes, die durch Handauflegung und Gebet in die Gemeinde aufgenommen wurden und kurz vor der Taufe standen. Diese nahmen am gesamten Gottesdienst teil und durften bei der Eucharistiefeier anwesend sein. Die Katechese erfolgte durch Vorträge, in denen das Glaubensbekenntnis vermittelt wurde, das der Bewerber bei seiner Taufe in der Osternacht ablegte. Hinzu kamen Einführungen in die christliche Morallehre, die Grundgebete und die Zehn Gebote. Im Mittelalter setzte sich die Kindertaufe durch, und damit fiel die Katechese für den Täufling weg. Erwachsenentaufen kamen nur noch selten vor.

In den vergangenen Jahrzehnten wuchs die Zahl der Erwachsenentaufen jedoch wieder. Eine Ursache dafür liegt wahrscheinlich in der Wiedervereinigung Deutschlands: In der Folge entschieden sich etliche Ungetaufte aus den neuen Bundesländern für den christlichen Glauben. Die Kirchen mussten auf diese Situation reagieren. Sie reformierten die Hinführung zur Erwachsenentaufe und damit auch die Katechese. Die Vermittlung von Glaubenswissen soll mit dem Kennenlernen einer konkreten Gemeinde, dem Mitleben des Kirchenjahres und geistlicher Begleitung verbunden sein. Darum wurde eine längere Vorbereitungszeit, in Anlehnung an die frühchristlichen Stufen des Katechumenats, eingeführt: Der Weg des Täuflings wird von verschiedenen kleinen Feiern - der Aufnahme in den Katechumenat, Segnung, Salbung mit dem Katechumenenöl - begleitet. Am Ende steht die Taufe.

Warum entscheiden sich jedoch erwachsene Muslime, die in ihrem Glauben gewachsen sind und ihn von jüngster Kindheit an kennen, zu einem Übertritt zum Christentum? Die Bischofskonferenz sucht in ihrer Arbeitshilfe nach Erklärungen: Zu den sozialen Motiven gehöre der Wunsch muslimischer Taufbewerber nach mehr Integration in die christlich-westliche Kultur. Vielfach sei es eine Beziehung zu christlichen Bezugspersonen, die zum Wunsch führt, Christ zu werden wollen. Dies könne beispielsweise eine christlich-muslimische Partnerschaft oder eine christlich-muslimische Familie sein. Die Bischofskonferenz sieht vor allem die „Begegnung mit Christen“ als einen Konversionsgrund. Die persönliche Beziehung mache Andersgläubige neugierig, begünstige eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Christlichen. „Christlich geprägter, geschwisterlicher Umgang“ kann auch zum Gegenmodell zur erfahrenen gesellschaftlichen Wirklichkeit werden. Muslime suchten dann etwas von der Gemeinschaft, die ihnen aus ihrer kulturellen Tradition so wichtig und elementar sei. Dies treffe vor allem auf Flüchtlinge zu: „Der Wunsch nach einer bergenden und solidarischen Gemeinschaft wird umso intensiver empfunden, je mehr diese Menschen aus ihrem Umfeld herausgedrängt wurden. Aus der Suche nach einer ‚neuen Familie‘ können ein Interesse an einer geschwisterlichen Kirche und Fragen nach dem christlichen Glauben erwachsen.“

Kriegsherr oder Friedensfürst

Oft hätten Flüchtlinge ganz eigene Fragen, erklärt Heidi Josua, Pfarrersfrau und Mitglied der zur Stiftskirche in Stuttgart gehörenden arabischen Gemeinde: „Die erste ist meist, ob es erlaubt ist, Musik zu machen oder bestimmte Dinge zu essen. Dann erklären wir ihnen, dass sich diese Fragen im christlichen Kontext gar nicht stellen - und warum.“ So komme das Gespräch dann meist auf die christlichen Grundwerte.

Denn neben den sozialen Motiven sind die religiösen Motive entscheidend. Hinter dem Taufwunsch stehe oftmals eine tiefe Glaubenskrise in der bisherigen Religion, die Suche nach einer tragfähigen Spiritualität, erklärt die Bischofskonferenz. Gebildete, kritische Muslime beklagen eine fehlende intellektuelle, aufklärerische Auseinandersetzung mit der muslimischen Tradition, mit dem Koran, der Scharia und die „latente Gewaltbereitschaft“ in der angeblich von Gott Mohammed direkt eingegebenen heiligen Schrift. Der islamische Dschihadismus, der sich vielfach ja auch gegen Muslime richtet, die angeblich nicht rechtgläubig genug sind, hat nicht wenige nachdenkliche Muslime ihrer Religion entfremdet, in deren Namen solcher Terror ausgebreitet wird. Gegenüber dem Religionsstifter Mohammed, der auch ein Kriegsherr war, wirkt Jesus Christus als Friedensfürst und Erlöser viel sympathischer, überzeugender, als ein Gegenmodell. Dazu kommt der christliche Glaube an die Auferstehung der Toten, an eine Gnade Gottes jenseits rigoristischer Gesetzlichkeit.

Die österreichische Bischofskonferenz bestätigt diese Perspektiven, die zu Bekehrungen führen: Es gebe unter muslimischen Flüchtlingen eine zusehends ernüchterte Einstellung zum Islam mit Blick auf die Gräueltaten dschihadistischer Terrorgruppen im Nahen und Mittleren Osten. Die steigende Zahl von Taufbewerbern habe manchen Grund auch im nächstenliebenden Engagement von Christen bei der Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern.

Die Religionsfreiheit und damit auch die freie Religionswahl sind in der Verfassung der westlichen Welt garantiert. Jeder, der hier lebt, darf sich seine Religion aussuchen, auch seine Religion wechseln. Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn bezeichnete die Religionsfreiheit, neben der Gewissensfreiheit - im Verhältnis zum Islam, der diese umfassende Religionsfreiheit nicht akzeptiert -, als „Schlüsselbegriff der Menschenrechte“. Die Religionsfreiheit müsse in Europa und auch in den islamischen Ländern unermüdlich eingefordert werden.

Laut Schätzungen werden in Wien in diesem Jahr Muslime rund die Hälfte der erwachsenen Taufbewerber ausmachen. Insgesamt würden in österreichischen Pfarreien 2016 voraussichtlich weit mehr als 300 Erwachsene getauft. Kardinal Schönborn erklärte: „Auch ich habe schon viele Muslime getauft.“ „Massentaufen“ wie in den evangelischen Gemeinden in Hamburg und in Berlin wolle man in Österreich jedoch nicht.

Samuel Dekempe, Volontär der Katholischen Nachrichten-Agentur, Bonn, Praktikant beim CIG.

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