Am 23. Februar ist Bundestagswahl. Am 11. Februar soll das Parlament eigentlich zum letzten Mal zusammentreten. Einen Tag vorher, am 10. Februar, findet im Rechtsausschuss des Bundestags noch eine Anhörung statt. Das Thema: die "Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen". Pikant: Dass dieser Termin überhaupt auf der Tagesordnung steht, haben die Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken durch eine Abstimmung mit der AfD erreicht. Darauf machen Unionspolitiker jetzt angesichts des Streits um die Abstimmung über das "Zustrombegrenzungsgesetz" am vergangenen Freitag aufmerksam.
Günter Krings ist rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion und sitzt im Rechtsausschuss des Bundestags. Er sagt gegenüber COMMUNIO: "SPD, Grünen und Linken im Bundestag scheint die Demontage des Lebensschutzes so wichtig zu sein, dass sie bereit waren, dafür auch Mehrheiten mit der AfD zu bilden. Als wir im Dezember im Rechtsausschuss die Absetzung des aus ihren Reihen kommenden Gesetzesentwurfs beantragt haben, haben die drei Fraktionen, die selbst keine Mehrheit im Ausschuss haben, dies nur gemeinsam mit AfD-Stimmen verhindern können." Ähnlich äußerte sich der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach im Kölner Domradio.
Zur Debatte steht ein Gesetzesentwurf einer Gruppe von Parlamentariern mehrerer Fraktionen zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, der am 5. Dezember 2024 im Bundestag in erster Lesung beraten wurde. Abtreibungen sollen demnach bis zur zwölften Woche rechtmäßig sein und nicht mehr – wie bislang – rechtswidrig, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Die Beratungspflicht soll bestehen bleiben, allerdings ohne die derzeit verbindliche Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibungstermin.
Kommt der Gesetzesentwurf noch ins Plenum?
Um das Gesetz tatsächlich noch vor der Wahl zu verabschieden, wäre zweierlei erforderlich: Zum einen bräuchte es nach der Anhörung eine weitere Sitzung des Rechtsausschusses. Diese Sondersitzung müsste von der Bundestagspräsidentin genehmigt werden. Die Union könnte dann eine Absetzung des Tagesordnungspunktes beantragen. Das könnten SPD, Grüne und Linke einmal mehr mit den Stimmen der AfD (oder gegebenenfalls der FDP) ablehnen. Dann würde im Ausschuss über eine Beschlussempfehlung abgestimmt. Zum anderen wäre eine Sondersitzung des Bundestagsplenums nötig. Eine solche Sondersitzung, in der die zweite und dritte Lesung des Gesetzesentwurfs stattfinden würde, könnte einberufen werden, wenn ein Drittel der Bundestagsmitglieder das verlangt. Da im Dezember bereits 328 Abgeordnete den Entwurf unterstützten, wäre das durchaus möglich.
Nach den Aussagen von SPD und Grünen von letzter Woche geht Krings aber davon aus, dass deren Parlamentarier "nicht noch einmal gemeinsam mit der AfD eine Mehrheit bilden wollen". Wenn SPD und Grüne "insgesamt noch an seriösen Antragsberatungen interessiert" seien, könnten sie "so kurzfristig keine Sondersitzungen von Ausschüssen und Bundestagsplenum mehr verlangen", so der CDU-Rechtspolitiker. "Jeder Versuch, ein solch weitreichendes Gesetz noch am allerletzten Sitzungstag der Wahlperiode um jeden Preis durchzupeitschen, würde nicht nur gegen geltendes Parlamentsrecht verstoßen, sondern die Beteiligten auch diskreditieren."
Im Dezember hatten sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, sowie die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Irme Stetter-Karp, gegen eine übereilte Abstimmung ausgesprochen. Krings sieht dennoch aktuell eine "auffällige Zurückhaltung der katholischen Kirche" in der Frage: "Von einer Kirche, die sich nicht einmal an der Schwangeren-Beratung beteiligt, weil für sie die jetzige Regelung schon zu wenig am Lebensschutz orientiert ist, hätte ich einen förmlichen Aufschrei erwartet, wenn genau dieser Lebensschutz jetzt noch weiter eingeschränkt werden soll."
Aktualisierung vom 7.2.2025, 13:00: Inzwischen liegen Stellungnahmen des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing sowie des Katholischen Büros Berlin vor.