Das Lehrschreiben des polnischen Papstes über die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens hat viele bedenkliche Entwicklungen der Gegenwart hellsichtig benannt, zutreffend interpretiert – und Lösungen aufgezeigt.

Es ist nicht übertrieben, wenn man die am 25.3.1995 veröffentlichte Enzyklika Evangelium vitae Johannes Pauls II. als wahrhaft prophetisch bezeichnet. Drei Gründe sprechen für eine solche Einschätzung.

Kultur des Todes, Kultur des Lebens

Erstens offenbart der Text einen erstaunlichen Realismus, der Fehlentwicklungen im Umgang mit dem basalen Gut des menschlichen Lebens ebenso mutig wie präzise benennt. Tatsächlich befinden wir uns dem Papst zufolge längst in einer "tiefe[n] Kulturkrise, die Skepsis selbst an den Fundamenten des Wissens und der Ethik hervorruft" (Nr. 11). Trotz manch positiver Phänomene einer wachsenden Sensibilität für die generelle Schutzbedürftigkeit des Lebens und seiner naturalen Voraussetzungen zeigten insbesondere die schleichende Normalisierung von Abtreibungen und die vielfältigen Bemühungen um eine Legalisierung der Euthanasie (im Sinne der Tötung auf Verlangen), dass wir vor allem an den Grenzen der menschlichen Existenz einer "dramatischen Auseinandersetzung zwischen … der 'Kultur des Todes' und der 'Kultur des Lebens' gegenüber[stehen]" (Nr. 28), die die Grundlagen unseres Zusammenlebens unterminiere.

Zweitens bietet die Enzyklika auch eine plausible Erklärung für diese fatale Entwicklung. Die zunehmende Unfähigkeit, auch leidvolle Erfahrungen in die eigene Biografie zu integrieren, lässt sich nämlich nicht allein dadurch erklären, dass sich hedonistische Einstellungen oder utilitaristische Denkmotive vor allem in den westlichen Wohlstandsregionen immer weiter ausbreiten. Viel entscheidender ist für Johannes Paul II. eine falsche "Auffassung von Freiheit, die das einzelne Individuum zum Absoluten erhebt und es nicht zur Solidarität, zur vollen Annahme des anderen und zum Dienst an ihm veranlasst" (Nr. 19).

Es ist genau dieses individualistisch verengte Freiheitsverständnis, dessen latenter Voluntarismus immer dramatischere Auswirkungen hat: Zum einen führt er dazu, sich eine "absolute Macht über die anderen und gegen die anderen" (Nr. 20) anzumaßen und die verschiedenen "Verbrechen gegen das Leben als legitime Äußerungen der individuellen Freiheit auszulegen, die als wahre und eigene Rechte anerkannt und geschützt werden müssen" (Nr. 18). Zum anderen tendiert er dazu, die Gesellschaft in eine "Gesamtheit von nebeneinanderstehenden Individuen" aufzulösen, die "keine gegenseitigen Beziehungen haben" (Nr. 20). Durch das Zusammenspiel dieser mentalen Veränderungen und ökonomisch motivierter Nützlichkeitserwägungen ist es Johannes Paul II. zufolge inzwischen dazu gekommen, dass Handlungen wie Abtreibung und Euthanasie "im Bewusstsein der Öffentlichkeit den 'Verbrechenscharakter' verlieren und paradoxerweise 'Rechtscharakter annehmen, sodass eine regelrechte gesetzliche Anerkennung durch den Staat und die darauffolgende Durchsetzung mittels des kostenlosen Eingriffs durch das im Gesundheitswesen tätige Personal verlangt wird" (Nr.11).

Drittens lässt es die Enzyklika aber nicht einfach bei dieser Problembeschreibung bewenden, sondern entwickelt auch Lösungsperspektiven, indem sie die notwendige Stärkung der Beziehungsdimension gleich in doppelter Hinsicht entfaltet: Bezüglich der vertikalen Dimension sei es wichtig, die verbreitete "Prometheushaltung des Menschen" (Nr. 15) zu überwinden und Gott als den wahren Herrn allen Lebens anzuerkennen. Und im Blick auf die horizontale Beziehungsdimension komme es darauf an, die familialen Strukturen zu stärken, die vielerorts gefährlichen Erosionen ausgesetzt ist. Da die Familie "das Heiligtum des Lebens" und jener Ort sei, "an dem das Leben, Gabe Gottes, in angemessener Weise angenommen und gegen die vielfältigen Angriffe, denen es ausgesetzt ist, geschützt wird" (Nr. 92), müsse die Familienpolitik "Grundlage und Motor jeder Sozialpolitik sein" (Nr. 90). Letztlich bedürfe es einer "allgemeinen Mobilisierung der Gewissen und einer gemeinsamen sittlichen Anstrengung, um eine große Strategie zugunsten des Lebens in die Tat umzusetzen" (Nr. 95). Beginnen müsse dieser kulturelle Erneuerungsprozess innerhalb der christlichen Gemeinden, deren Mitglieder durch die lebensfeindlichen Gesetzesinitiativen zunehmend in schwierige Gewissenskonflikte verstrickt werden.

Die großen Linien der päpstlichen Argumentation sind nicht nur nach wie vor höchst aktuell, sondern haben in den letzten dreißig Jahren sogar noch an Aktualität gewonnen. Im Blick auf die beiden in der Enzyklika adressierten zentralen Problemfelder des notwendigen Lebensschutzes am Beginn und am Ende der menschlichen Existenz haben sich die Probleme seit den Neunzigerjahren in dramatischer Weise zugespitzt, wie gerade die jüngsten Entwicklungen in Deutschland zeigen.

Selbstverständlich hat der vorliegende Text der Enzyklika auch Grenzen, die zum Beispiel in vereinzelten terminologischen Ungereimtheiten bestehen: So hat es sich etwa in der Debatte um verschiedene Formen der Sterbehilfe aus guten Gründen inzwischen durchgesetzt, die früher gebräuchliche Rede vom "Selbstmord" durch die Ausdrücke "Selbsttötung" oder "Suizid" zu ersetzen, weil der strafrechtliche Tatbestand des "Mordes" an bestimmte Merkmale gebunden ist, die hier – ebenso wie auch in den meisten Konstellationen der Abtreibung – in der Regel gerade nicht vorliegen. Problematisch erscheint zudem die zwar lehramtlich konsequente, in der Sache aber unzureichend begründete Verengung legitimer Formen der Empfängnisverhütung auf die "natürlichen Methoden der Fruchtbarkeitsregelung" (Nr. 88), die seit 1968 das lehramtliche Sprechen über die verantwortete Elternschaft belastet.

Ungeachtet solcher Schwächen im Detail ist jedoch nüchtern festzustellen, dass die großen Linien der päpstlichen Argumentation nicht nur nach wie vor höchst aktuell sind, sondern in den letzten dreißig Jahren sogar noch an Aktualität gewonnen haben. Im Blick auf die beiden in der Enzyklika adressierten zentralen Problemfelder des notwendigen Lebensschutzes am Beginn und am Ende der menschlichen Existenz haben sich die Probleme seit den Neunzigerjahren in dramatischer Weise zugespitzt, wie gerade die jüngsten Entwicklungen in Deutschland zeigen.

So stellt etwa das in seinem spektakulären Urteil vom 26.2.2020 vom Bundesverfassungsgericht propagierte "Recht auf selbstbestimmtes Sterben", auf dessen Grundlage zunächst auch die geschäftsmäßige Suizidassistenz für alle urteilsfähigen Personen unabhängig von irgendwelchen Krankheitszuständen legalisiert worden ist, mittelfristig den Türöffner für die gegenwärtig bei uns noch strafrechtlich sanktionierte "Tötung auf Verlangen" dar, die in den Beneluxstaaten schon seit mehreren Jahren erlaubt ist und dort auf immer weitere Personengruppen ausgedehnt wird.

Die deutschen Bischöfe müssen aufwachen

Statt diese Entwicklung zum Anlass dafür zu nehmen, das Wertprofil der eigenen kirchlich getragenen Gesundheitseinrichtungen zu schärfen und die Mitarbeitenden durch klare normative Handlungsanweisungen in ihrer Sorge für das Leben zu unterstützen – wie es etwa die nordamerikanische Bischofskonferenz seit Jahrzehnten in vorbildlicher Weise tut –, üben sich die deutschen Bischöfe einmal mehr in Schweigen und Untätigkeit. Offenbar hat die jahrelange Verstrickung in selbstreferentielle binnenkirchliche Strukturdebatten zu einem solchen Ausmaß an Realitätsentfremdung geführt, dass das Bewusstsein für die tatsächlichen Prioritäten eigener Verantwortlichkeiten darüber weitgehend verloren gegangen ist.

In der operativen Selbstdarstellung beider Kirchen hat das Thema Lebensschutz aus verschiedenen Gründen in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an Bedeutung verloren, obwohl es sich doch eigentlich um einen zentralen Identitätsmarker des Christentums handelt.

Ein ähnliches Bild zeigt sich im Bereich der Abtreibungsproblematik. Als das deutsche Abtreibungsrecht im Zuge der Wiedervereinigung in den frühen Neunzigerjahren reformiert werden musste und es darum ging, der einfachen Übernahme der in der DDR etablierten reinen Fristenlösung in Westdeutschland entgegenzuwirken, reagierten die deutsche Bischofskonferenz und das ZdK 1991 noch mit der Einführung der "Woche für das Leben", um das Bewusstsein für den moralischen Unrechtscharakter der allermeisten Abtreibungen innerhalb der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Überblickt man die über dreißigjährige Geschichte dieser seit 1994 in ökumenischer Verbundenheit mit der EKD verantworteten Veranstaltung, dann muss man selbstkritisch konstatieren, dass deren Verankerung in den meisten katholischen Gemeinden seit Jahren rückläufig ist und seinen ursprünglichen inhaltlichen Fokus immer stärker verloren hat. In der operativen Selbstdarstellung beider Kirchen hat das Thema Lebensschutz aus verschiedenen Gründen in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an Bedeutung verloren, obwohl es sich doch eigentlich um einen zentralen Identitätsmarker des Christentums handelt.

All dies ist Grund genug, sich erneut intensiv mit der Enzyklika Evangelium vitae Johannes Pauls II. auseinanderzusetzen, die diese Fehlentwicklungen nicht nur hellsichtig vorausgesehen hat, sondern uns mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer "Wiederentdeckung des Zusammenhangs, der zwischen Freiheit und Wahrheit besteht" (Nr. 96), auch eine wichtige Spur zur Überwindung der Probleme hinterlassen hat, der all diejenigen unbedingt entschieden folgen sollten, denen an einer Erneuerung des kirchlichen Lebens und der Stärkung eines humanen Miteinanders zum Schutz der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft gelegen ist.

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