AuseinandergelebtWenn es um Suizidassistenz oder Abtreibung geht, sprechen evangelische und katholische Kirche nicht mehr mit einer Stimme

In grundlegenden bioethischen Fragen hat sich die Evangelische Kirche in Deutschland vom Konsens mit der katholischen Kirche verabschiedet. Die katholische Seite wird sich zukünftig verstärkt um Bündnisse mit anderen gesellschaftlichen Gruppen bemühen müssen.

Bahnweichen
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Es ist noch nicht lange her, da herrschte – wenn man den einschlägigen Einlassungen der Kirchenleitungen trauen durfte – große Einigkeit zwischen evangelischer und katholischer Kirche in Deutschland bei grundlegenden bioethischen Positionen. Der ökumenische Konsens ermöglichte nicht nur 1989 die Erarbeitung eines gemeinsamen Grundlagendokumentes mit dem programmatischen Titel "Gott ist ein Freund des Lebens", sondern in den Folgejahren auch eine ganze Reihe gemeinsamer Texte zu zahlreichen Einzelthemen von der Organspende über die gesundheitliche Vorsorgeplanung bis hin zur Sterbehilfe.

Seit 1994 konnte sogar die ursprünglich von katholischer Seite im Kontext der Debatte um eine gesetzliche Neuregelung der Abtreibung gestartete "Woche für das Leben" in ökumenischer Verbundenheit durchgeführt werden. Und im Streit um die Präimplantationsdiagnostik und das sogenannte therapeutische Klonen gab der damalige Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Manfred Kock, 2001 zu Protokoll, in diesen Fragen passe "kein Blatt Papier" zwischen die Positionierungen beider Kirchen.

Wachsende Dissonanzen

Von alledem ist gegenwärtig nicht mehr viel zu spüren. Bereits unter dem unmittelbaren Nachfolger Kocks im Amt des EKD-Ratsvorsitzenden, Wolfgang Huber, der gezielt das Projekt einer "Ökumene der Profile" vorantrieb, verstärkte sich eine Absetzbewegung, die zu wachsenden Dissonanzen in ethischen Fragen führte. Auf Höhepunkt der Debatte um den Umgang mit embryonalen Stammzellen 2002 vertraten einige protestantischen Theologen die These, die evangelische Identität erfordere keinerlei Übereinstimmung in moralischen Grundüberzeugungen und der Pluralismus sei das eigentliche "Markenzeichen des Protestantismus". Auch wenn diese Position in ihrer Radikalität weder der theologischen Tradition noch der Mehrheitsmeinung innerhalb der eigenen Kirche entsprach, wurden bereits bei der Debatte um die Verschiebung des Stichtags für den Import humaner embryonale Stammzellen die Bruchlinien zwischen beiden Kirchen immer deutlicher.

Während man zunächst noch den Eindruck gewinnen konnte, es handele sich hierbei lediglich um Differenzen in einigen untergeordneten Einzelfragen, sollte in den Folgejahren immer deutlicher werden, dass auch grundlegende Gemeinsamkeiten zunehmend ins Wanken gerieten.

Ökumenische Provokationen

Zwei besonders markante Ereignisse können dies belegen. Das erste betrifft den Umgang mit der Suizidassistenz. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem spektakulären Urteil vom 26.2.2020 nicht nur den unter maßgeblichem Einfluss der beiden christlichen Kirchen gefundenen und von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragenen Kompromiss eines strafrechtlichen Verbots der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" (§217 StGB) für verfassungswidrig erklärt und ein inhaltlich vollständig entgrenztes sogenanntes "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" propagiert hatte, war eine Situation entstanden, die insbesondere kirchlich getragene Gesundheitseinrichtungen vor schwierige Herausforderungen stellt.

Wie sollen sich konfessionelle Krankenhäuser, Altenheime und Hospize, deren ethisches Leitbild eine qualitativ hochwertige pflegerische sowie palliativmedizinische Begleitung schwerstkranker Personen im Sinne einer "christlichen Sterbekultur" von den eigenen Mitarbeitern nicht nur verlangt, sondern auch tatsächlich gewährleistet, auf einem weltanschaulich pluralen Gesundheitsmarkt positionieren, auf dem auch unterschiedliche Sterbehilfevereine und selbst ernannte Sterbehelfer ihre Dienstleistungen zur Unterstützung von Suiziden anbieten?

In dieser heiklen Situation musste es als ökumenische Provokation erscheinen, dass sich einige evangelische Theologen einschließlich des amtierenden Diakonie-Präsidenten Ulrich Lilie am 11. Januar 2021 öffentlichkeitswirksam in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dafür aussprachen, ein qualitätsgesichertes Angebot der Suizidassistenz in den eigenen diakonalen Einrichtungen aufzubauen, nachdem sich das katholische Lehramt erst am 14. Juli 2020 im "Schreiben Samaritanus bonus über die Sorge an Personen in kritischen Phasen und in der Endphase des Lebens" unmissverständlich gegen jede Mitwirkung an der Suizidassistenz ausgesprochen hatte.

Die Suizidassistenz ist weder eine ärztliche Aufgabe noch passt sie zum Selbstverständnis der von Caritas und Diakonie getragenen Dienste und Einrichtungen.

Wer wirklich der schleichenden Normalisierung von Suizid und Suizidassistenz in unserer Gesellschaft entgegenwirken möchte, der ist gut beraten, die eigenen Anstrengungen im Bereich der Suizidprävention zu intensivieren und sich dafür einzusetzen, die noch immer bestehenden und sich teilweise sogar noch vergrößernden Versorgungsdefizite im Bereich der psychiatrischen und psychotherapeutischen Begleitung von Menschen in suizidalen Krisen zu beseitigen und dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere alte und hochbetagte Personen sozial besser integriert werden und verlässlichen Zugang zu erreichbarer und bezahlbarer Pflege erhalten. Die Suizidassistenz ist dagegen weder eine ärztliche Aufgabe noch passt sie zum Selbstverständnis der von Caritas und Diakonie getragenen Dienste und Einrichtungen, deren spezifisches, an Lebensschutz und Fürsorge ausgerichtetes Profil gerade in einer pluralen und weithin säkularen Gesellschaft viel deutlicher zu Tage treten sollte.

Wie sehr sich die beiden christlichen Kirchen in ethischen Grundsatzfragen inzwischen auseinandergelebt haben, zeigt auch das zweite ökumenisch höchst folgenreiche Ereignis, das die Stellungnahme des Rates der EKD vom 11. Oktober 2023 zur Diskussion um die gesetzliche Regelung der Abtreibung betrifft, die seit geraumer Zeit auch international wieder stark in Bewegung geraten ist.

Angesichts der klaren politischen Vorgaben des Koalitionsvertrages der Ampel-Regierung und der auffallend einseitigen Besetzung der von den Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Gesundheit und für Justiz eingerichteten "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" mutet es aus der Perspektive einer christlichen Ethik höchst befremdlich an, dass der Rat der EKD gewissermaßen in vorauslaufendem Gehorsam nicht nur dafür eintritt, "Regulierungen des Schwangerschaftsabbruchs für bestimmte Konstellationen auch außerhalb des Strafrechts zu formulieren". Noch viel beunruhigender ist das unverhohlene Eintreten für ein "abgestuftes Lebensschutzkonzept", das von einer "kontinuierlichen Zunahme des Lebensrechts des Ungeborenen und der Schutzpflicht ihm gegenüber im Verlauf der Schwangerschaft" ausgeht. Konkret bedeutet dies, dass der strafrechtliche Schutz des Ungeborenen erst ab der extrauterinen Lebensfähigkeit (etwa ab der 22. Schwangerschaftswoche) greifen soll, während für die überwältigende Mehrzahl der Schwangerschaftskonflikte der Schutzstatus des Ungeborenen noch unter das gegenwärtige rechtliche Niveau weiter abzusenken sei.

Dieser "Wechsel der Betrachtungsweise" stellt insofern nicht weniger als einen Generalangriff auf die von der katholischen Kirche vertretene Position dar, als diese den ethischen Gradualismus in der Status-Frage aus guten Gründen ablehnt, das Lebensrecht des Ungeborenen von Beginn seiner Existenz konsequent an verteidigt und dazu auch strafrechtliche Sanktionen für unverzichtbar erachtet.

Zwar ist unstrittig, dass das Strafrecht allein insofern ungeeignet ist, einen wirksamen Lebensschutz zu garantieren, als es zwingend der Ergänzung durch eine Verbesserung der sozialpolitischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bedarf, um Schwangeren und ihren Partnern in konflikthaften Situationen die Annahme ihres Kindes zu ermöglichen, doch bedeutet dies umgekehrt keineswegs, dass strafrechtliche Bestimmungen auf diesem Gebiet eine bloße quantité négligeable darstellen.

Die katholische Kirche plädiert daher dafür, den in den Neunzigerjahren mühsam errungenen rechtlichen Kompromisses zwischen dem verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutz auf der einen Seite und dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren andererseits beizubehalten, weil sie überzeugt ist, dass die – von der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 1975 ausdrücklich anerkannte – unterschiedliche Ranghöhe der involvierten moralischen Güter keineswegs mit einer noch weiteren Abschwächung des Lebensschutzes im Namen einer "reproduktiven Selbstbestimmung" verträglich ist. Um einen Verstoß gegen das rechtliche Untermaßverbot zu vermeiden, käme es ganz im Gegenteil darauf an, durch eine striktere Überprüfung der Beratungsqualität in den einschlägigen Beratungsstellen dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden rechtlichen Vorschriften auch tatsächlich eingehalten und offensichtliche Missbräuche sanktioniert werden.

Indem die EKD genau in die entgegengesetzte Richtung argumentiert und zeitgleich auch noch für 2024 den Ausstieg aus der "Woche für das Leben" angekündigt hat, gewinnt man zunehmend den Eindruck, dass hier ohne Not Grundsatzpositionen aufgegeben werden, die bislang die Basis für eine ökumenische Verständigung bildeten.

Neue Allianzen

Angesichts dieser deutlichen Krisensymptome der Ökumene in bioethischen Fragen und des damit einhergehenden Bedeutungsverlustes beider christlichen Kirchen in Deutschland (für den es viele Gründe gibt) legt sich im Blick auf die zu erwartenden bioethischen Großkonflikte der näheren Zukunft rund um ein neues Reproduktionsmedizingesetz einerseits und eine weitere Liberalisierung des Sterbehilferechts andererseits eine doppelte Schlussfolgerung nahe: Zum einen sollten die beiden Kirchen ihre Positionierungen durch eine bessere Zusammenarbeit so aufeinander abstimmen, dass die noch vorhandenen Gemeinsamkeiten deutlicher in der Öffentlichkeit zur Geltung kommen. Zum anderen sollte sich die katholische Kirche überall da, wo keine Einigung mehr mit den evangelischen Partnern zu erreichen ist, durch eine Weitung des ökumenischen Denkhorizontes darum bemühen, Allianzen mit anderen gesellschaftlichen Gruppierungen zu bilden, die ihren weitgehend natur- und vernunftrechtlich begründeten normativen Grenzziehungen offen gegenüberstehen.

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