Selbstgestaltung als Selbstbindung an das GuteDas Gewissen als praktische Orientierungsinstanz aus moralpsychologischer Perspektive

Abstract / DOI

Self-Formation as Self Commitment to the Good: Conscience as a practical Guiding Principle from the Perspective of Moral Psychology. The Second Vatican Council has formally declared the dignity of each person’s conscience, and conscience has a central ethical meaning on the part of moral theology as well, because it can be interpreted as an authority of authentic morality. Conscience refers to the moral irreplaceability and irreducibility of personal responsibility. As a practical guiding principle conscience is integrated in the identity and story of someone’s life. Thus, the formation of one’s conscience and identity are closely intertwined. This contribution reflects from the perspective of moral psychology how the individual conscience can be understood as a personal ethical guiding principle. 

1. Bedeutung und Würde des sittlichen Gewissens

Die Bedeutung und Würde des sittlichen Gewissens ist aus moraltheologischer Sicht unbestritten. Seine Anerkennung wurde in der Pastoralkonstitution Gaudium et spes des Zweiten Vatikanischen Konzils feierlich und offiziell bekräftigt. Im Gewissen sehe sich der Einzelne in seiner ganzen Existenz von Gott angerufen. Nach Gaudium et spes Artikel 16 gilt es als der «verborgenste Kern und das Heiligtum des Menschen, in dem er allein ist mit Gott, dessen Stimme in seinem Innersten widerhallt» (GS 16)1. Im Gewissen erlebe sich der Einzelne als freier und mündiger Mensch in die Verantwortung vor Gott gerufen, «das Gute zu lieben und zu tun und das Böse zu meiden» (GS 16). Der religiös-sittliche Anruf werde «in der Liebe zu Gott und zum Nächsten erfüllt» (GS 16). Die Würde des Gewissens zeichne sich demnach durch die Suche «nach dem Wahren und Guten» (GS 16) aus, um «die so vielen sittlichen Probleme, die sich sowohl im Leben der Einzelnen wie im gesellschaftlichen Zusammenleben erheben, in der Wahrheit zu lösen» (GS 16). Darin realisiere sich «die Treue gegenüber dem Gewissen», die alle Menschen verbindet, die sich redlich um das je Gute und Richtige bemühen. Die Würde des Gewissens gehe auch dann nicht verloren, wenn es «aus unüberwindlicher Unkenntnis irrt» (GS 16), also wenn man sich nach bestem Wissen und Gewissen ein Urteil bildet und dann daran sein Handeln ausrichtet. Entscheidend für die Würde des Gewissens sei also die redliche Suche nach sittlicher Wahrheit.

Die Freiheit des Gewissens ist also keinesfalls mit Willkür, Beliebigkeit, Subjektivismus oder Relativismus zu verwechseln, sondern begründet sich in der Vermittlung von Subjektorientierung, also der Anerkennung der Freiheit und Würde des Menschen, einerseits und Objektorientierung, also der Ausrichtung auf Wahrheit und Objektivität im Urteil, andererseits. Prägnant fasst der Moraltheologe Eberhard Schockenhoff zusammen: «Das verantwortliche sittliche Urteil, das der Einzelne in seinem Gewissen fällt, bleibt auf Objektivität bezogen, ohne dass diese ihm schon immer als ausformulierter Maßstab vorgegeben wird. Die Erkenntnis der sittlichen Wahrheit ist für den Menschen immer ein Ziel, das niemals abgeschlossen hinter ihm, sondern stets auch vor ihm liegt und zu dem er unter der Führung seines Gewissens ständig unterwegs bleibt.»2

Angesichts dieses personalen Gewissensverständnisses bringt Gaudium et spes aber auch zur Sprache, dass «das Gewissen aufgrund der Gewöhnung an die Sünde allmählich fast blind» (GS 16) werden kann, also dass Indifferenz, mangelndes Bemühen, Ignoranz, habitualisierte Nachlässigkeit oder bewusste Missachtung von ethisch relevanten Aspekten oder von Gewissensregungen dazu führen kann, dass die Ausrichtung auf das Gute und Richtige massiv und selbstverursacht beeinträchtigt oder überhaupt nicht beabsichtigt wird. Die Freiheit des Gewissens steht in der Gefahr, verspielt, missbraucht oder durch Andere oder institutionell behindert zu werden.

Diese Möglichkeit ist deshalb schwerwiegend, weil – so Gaudium et spes – «nur frei […] der Mensch sich zum Guten hinwenden» (GS 17) kann. Oder anders gesagt: In ethischer Hinsicht lässt sich das Gute in seiner sittlichen Qualität nur als intendiertes und bejahtes Gutes, also aus innerer, vernünftiger Einsichtigkeit in das Gute ergreifen, nicht aber aus reinem Gehorsam, aus Angst vor Sanktionen oder aus Zwang. Dies bringt die Erklärung über die Religionsfreiheit des Zweiten Vatikanischen Konzils Dignitatis humanae zum Ausdruck, wo es heißt: «Die Wahrheit aber ist zu suchen auf eine der Würde der menschlichen Person und ihrer sozialen Natur eigene Weise, nämlich in freiem Suchen, mit Hilfe des Lehramtes oder der Unterweisung, des Austauschs und des Dialogs, in denen die einen den anderen die Wahrheit darlegen, die sie gefunden haben oder gefunden zu haben glauben, um sich gegenseitig bei der Suche nach der Wahrheit zu unterstützen; der erkannten Wahrheit aber muss man mit personaler Zustimmung fest anhangen.» (DH 3) Die personale Zustimmung zur sittlichen Wahrheit, das heißt zu dem je als konkret gut Erkannten, zeichnet also die besondere Würde des Menschen und seine «wahre Freiheit» (GS 17) als «ein erhabenes Kennzeichen des göttlichen Bildes im Menschen» (GS 17) aus. Konkret bedeutet dies, dass der Mensch «gemäß einer bewussten und freien Wahl handelt, nämlich personal, von innen her bewegt und veranlasst, und nicht unter blindem inneren Drang oder unter bloßem äußeren Zwang. Eine solche Würde aber erlangt der Mensch, wenn er, indem er sich aus jeder Gefangenschaft der Leidenschaften befreit, sein Ziel in freier Wahl des Guten verfolgt und sich die geeigneten Hilfsmittel wirksam uns in klugem Bemühen besorgt.» (GS 17)

Mit der Anerkennung der Würde des Gewissens und des Rechts auf Gewissensfreiheit, wie es in Dignitatis humanae 2 deklariert wird, geht demnach eine moralische Pflicht zur Bildung des Gewissens als Instanz authentischer Sittlichkeit einher. Diese Pflicht bezieht sich nicht lediglich auf die erforderlichen Kenntnisse für eine konkrete Urteilssituation, sondern gilt grundsätzlich für die vieldimensionale moralische Kompetenz der Person, die im Sinne einer sittlichen Persönlichkeitsbildung neben kognitiven auch emotionale, motivationale und volitionale Aspekte umfasst.

2. Das Gewissen als Instanz authentischer Sittlichkeit

Aus theologisch-ethischer Perspektive erfährt sich der Einzelne in seiner Freiheit überhaupt erst als unbedingt moralisch beansprucht. Dies zeichnet die Würde des Gewissens aus, die selbst dann nicht verloren geht, wenn das Gewissen schuldlos, unüberwindlich irrt. Ohne diese grundlegende Erfahrung, persönlich unbedingt moralisch beansprucht zu sein, bliebe dem Menschen das Phänomen des Moralischen als Phänomen sui generis verschlossen. Lebensweltlich wäre ihm zwar das Phänomen von Normativität vertraut; ihm wäre bekannt, was es bedeutet, normativ unter Druck zu sein, nämlich: sanktioniert zu werden, wenn man dem normativen Ansprüchen nicht folgt. In diesem Sinne bliebe Normativität jedoch immer sanktionsbedingt und damit konditioniert. Denn würden die Sanktionen wegfallen, verlöre auch der konkrete Anspruch seinen normativen Charakter.

Ein solches Verständnis von Normativität unterscheidet sich aber grundlegend von demjenigen des Moralischen. Aus moraltheologischer Perspektive zeichnet sich das den Menschen verpflichtende Gute nämlich gerade dadurch aus, dass es unbedingt bindet, und nicht durch eine äußere oder internalisierte Sanktionsmacht bedingt ist.3 Oder anders gesagt: Das je erkannte Gute verpflichtet aufgrund seiner inneren, vernünftigen Einsichtigkeit in das Gute, das zu tun ist, bzw. in das Böse, das zu meiden ist, und nicht etwa aufgrund erwarteter bzw. befürchteter Belohnung oder Bestrafung oder aufgrund eines reinen Gesetzesgehorsams. Diese Erfahrung, dass ich in meiner Person voll und ganz beansprucht bin moralisch zu handeln und dass dem zuwider zu handeln eine Verletzung meiner moralischen Integrität bedeuten würde, lässt sich als Gewissenserfahrung umschreiben.

In der Gewissenserfahrung hat das praktische und ethische Selbstverständnis des Menschen als moralisches Subjekt also seine lebensweltliche Basis. Diese Erfahrung ist jedoch jeweils nur aus der Erste-Person-Perspektive fassbar und wird bereits mit der Qualifizierung als Gewissenserfahrung sprachlich gefasst und begrifflich abstrahiert. In seiner Treue zum Gewissen und in der redlichen Suche nach der sittlichen Wahrheit entspricht der Mensch seiner Würde als moralischem Subjekt. Indem der Einzelne sich selbst dazu bestimmt, moralisch zu sein, bindet er sich selbst aus freien Stücken, also autonom, an das Gute. Die Selbstgestaltung und Lebensführung soll sich dieser Bestimmung zufolge an der persönlichen Selbstbindung an das Gute als Gutes orientieren. Dem Anspruch des Gewissens folgend, bildet der Einzelne die feste Absicht aus, das hinsichtlich einer konkreten Handlungs- und Entscheidungssituation je konkrete Gute richtig zu erkennen, sein Handeln dementsprechend auszurichten und es somit verantworten zu können. Vor diesem Hintergrund lässt sich das Gewissen als Instanz authentischer personaler Sittlichkeit bezeichnen. Es betrifft nicht nur Einzelhandlungen sondern die Lebensführung eines Menschen und die Bestimmung dessen, wer er sein will, welche Identität er ausbilden möchte, insgesamt.

Das Gewissen lässt sich dann weiter ausdeuten als die Instanz, in der ich im moralischen Anspruch den Anspruch Gottes entdecke: «Bin ich in den Glauben eingetreten, dann kann ich freilich im Urteil meines Gewissens die Weisung Gottes erkennen und Verantwortung als etwas wahrnehmen, was mir erschlossen ist, weil mich Gott angeredet hat, der mich durch Vernunft und freien Willen ‹zu seinem Ebenbild geschaffen› und mich bei meinem Namen gerufen hat.»4 Theologisch betrachtet, erfährt die Normativität des Gewissens also eine Vertiefung, indem es als diejenige Instanz interpretiert wird, in der der Einzelne Gottes personalen Anruf vernimmt.

Dieses Verständnis vom Gewissen als Instanz authentischer Sittlichkeit ist mit Subjektivismus, Beliebigkeit und Willkür ebenso wenig umschreibbar wie mit subjektvergessener und kontextunsensibler normativer Rigidität vereinbar. Vielmehr folgt es einer doppelten unbedingten Verpflichtungsstruktur, die im Gewissen angelegt ist: erstens der Normativität des obersten praktischen Prinzips «Das Gute ist zu tun und das Böse ist zu meiden!» und zweitens der Normativität des redlich um Wahrheitssuche bemühten Gewissens, die dadurch zur Geltung kommt, dass das nach bestem Wissen und Gewissen als konkret gut Erkannte zu tun ist bzw. das nach bestem Wissen und Gewissen als konkret bös Erfasstes zu meiden ist, um eine Übereinstimmung von moralischer Erkenntnis und Handeln zu erzielen. Der Moraltheologe Josef Fuchs hat dies als zweifach absolute Gebundenheit umschrieben: «Als ‹objektive Norm› und ‹Stimme Gottes› erweisen sich somit sowohl die Erkenntnis der totalen und absoluten Gebundenheit des Menschen an Gott wie auch die Erkenntnis seiner absoluten Gebundenheit an die ehrliche Überzeugung als ‹Wissen im Gewissen›; dieser ‹objektiven Norm› ist sich jeder Mensch mit absoluter Sicherheit, wenigstens im vorreflexiven Gewissen, bewußt. Dagegen kann das ehrliche Überzeugtsein als ‹Wissen im Gewissen› durchaus nicht immer vor der ‹rechten Vernunft› bestehen und ist dann nicht ‹objektive Norm› des Verhaltens; subjektiv ist es zumeist nicht mehr als eine ‹moralische Sicherheit›.»٥ Die Würde des Gewissens verweist somit auf die moralische Unvertretbarkeit und Irreduzibilität der persönlichen Verantwortung, auf die Unhintergehbarkeit der personalen Integrität, auf die Kongruenz von moralischem Erkennen und daran orientiertem Handeln, sowie auf den offenen moralischen Bildungsprozess der Person.

3. Eine moralpsychologische Perspektive auf die personale Identität und das normative Selbstverständnis einer Person

Aus den bisherigen Überlegungen zum Gewissen wird deutlich, dass zwischen der anthropologischen Gewissensanlage und der Funktion des Gewissens unterschieden werden muss. Innerhalb der Moraltheologie war es als Erster Theodor Müncker (1887–1960), der sich ausführlich mit dem Phänomen des Gewissens befasste und zugleich im Gespräch mit den psychologischen Strömungen seiner Zeit zu erhellen suchte, was das Gewissen ist und wie es funktioniert, wie es sich entwickelt und wie es gebildet werden kann, aber auch wie es beeinträchtigt, gestört oder gar pathologisch beschädigt werden kann. Dies zu untersuchen, ist Aufgabe der Moralpsychologie, nach Müncker «jener Zweig der Seelenlehre, der die Vorgänge des sittlichen Lebens in ihrem Sein und Werden sowie in ihren leiblich-seelischen Zusammenhängen erforscht».6 Ihr Gegenstand ist «die sittliche Person, in deren Seele sich sittliches Erleben und Verhalten abspielen».7 Entsprechend diesem moralpsychologischen Ansatz definierte er das Gewissen als «die Funktion der ganzen menschlichen Persönlichkeit, in der die persönlich verpflichtende Forderung des sittlichen Sollens zum Bewußtsein kommt».8 Mit dieser Bestimmung wird das Gewissen aber von jenen kognitiven Prozessen unterschieden – nicht getrennt! –, die ausschließlich für das konkrete moralische Urteilen zuständig sind und sich dabei auch auf theoretische Probleme oder auf ethische Fragestellungen beziehen können, die andere Akteure als einen selbst betreffen. Denn im Gewissen geht es um die konkrete leibseelische Person mit einer bestimmten Lebensgeschichte in ihren jeweiligen Lebensvollzügen, sofern sie sich unter den sittlichen Anspruch gestellt sieht.

Bereits bei Müncker wird also deutlich, dass eine moraltheologische Reflexion des Gewissens als ganzheitlicher praktischer Orientierungsinstanz der Person auf humanwissenschaftliche Erkenntnisse angewiesen ist, um dieses normative Phänomen nicht nur deskriptiv, sondern auch und vor allem in seiner theologisch-ethischen Qualität angemessen erfassen zu können. Wenngleich sowohl das moraltheologische Rahmenkonzept als auch die verschiedenen psychologischen Referenztheorien in den moralpsychologischen Arbeiten Münckers in ihrer inhaltlichen Gestaltung eher wissenschaftshistorisch noch von Interesse sind, bleiben doch das leitende systematisch-ethische Anliegen sowie die grundlegende Einsicht in die notwendige Verschränkung von begrifflich-normativen und empirischen Zugängen in der Erschließung des Gewissensphänomens und seiner moraltheologischen Relevanz weiterhin zentral und sind bis heute von Bedeutung.9

Der (nicht nur theologisch-ethisch ausgerichteten) Moralpsychologie10 geht es zum einen darum zu klären, was Moralfähigkeit, Tugend, Freiheit und Verantwortung bedeuten und wie moralische Urteile gefällt werden, aber auch, was es heißt, ein moralisches Subjekt zu sein. Sie zielt dabei darauf ab, ethische Begriffe empirisch informiert so zu reformulieren, dass sie sich nicht auf abstrakte Subjekte, sondern auf konkret lebende und handelnde Menschen in ihrer praktischen Freiheit beziehen, die stets nur graduell verwirklicht werden kann und stets empirisch bedingt11 ist. Zum anderen lässt sich Moralpsychologie aber auch unter einer anwendungsorientierten Perspektive betreiben. Hier werden Themenstellungen behandelt, die sich in konkreten Praxiszusammenhängen stellen, etwa unter welchen Bedingungen jemand für eine bestimmte Tat als zurechenbar und schuldfähig gelten kann, unter welchen Voraussetzungen jemand als hinreichend informiert und entscheidungsfähig gelten kann, um etwa eine Behandlungswahl mit schwerwiegenden Folgen im medizinischen Kontext treffen zu können, woran sich eine hinreichend gereifte Entscheidung bei existenziellen Lebensentscheidungen festmacht, oder eben auch, welche Faktoren für eine verantwortliche Gewissensentscheidung eine Rolle spielen. Bei solchen konkreten Fragstellungen kommt der Moralpsychologie die Aufgabe zu, die situativen, biografischen und soziokulturellen Bedingungen zu erhellen, die für eine ethische Reflexion mit dem Anspruch auf biografisch-personale Angemessenheit, adäquates Situationsverstehen und Kontextsensibilität bedeutsam sind. Sie leistet damit einen Beitrag für ein personen-, sach- und situationsgerechtes moralisches Urteilen und Handeln und kann dementsprechend auch im Dienste ethischer Orientierungshilfe und Beratung stehen.

In Anlehnung an den kulturwissenschaftlichen Ansatz von Clifford Geertz soll die Moralpsychologie auch der Erschließung normativer Entscheidungs- und Handlungssituationen und damit der Gewinnung sogenannter «dichter Beschreibungen» dienen. Dazu ist es erforderlich, das normative Selbstverständnis der handelnden Personen zu berücksichtigen. Im Sinne einer interpretativen Rekonstruktion sollen die «Bedeutungsstrukturen»12 von Handlungen herausgearbeitet werden, um das Verstehen von Menschen und ihren Einstellungen, Entscheidungen und Taten, inklusive ihrem normativen Selbstverständnis und ihrer relevanten Wert- und Sinnannahmen, zu ermöglichen. Mit der «dichten Beschreibung» wird also der Versuch unternommen, sich methodisch reflektiert in die Lage eines Anderen «hineinzuversetzen». Ziel ist es, «einen Zugang zur Gedankenwelt der […] untersuchten Subjekte»13 zu bekommen, um der Komplexität von Handlungswirklichkeiten wie auch den Besonderheiten der Handlungsakteure Rechnung zu tragen und sie von abgehobenen apriorischen, abstrakten Wirklichkeitsannahmen abzugrenzen. Im Unterschied zu einer «dünnen Beschreibung», die von den biografischen und situativen Besonderheiten einer Handlung absieht und diese vom Handlungskontext losgelöst und abstrakt reflektiert, geht es bei der «dichten Beschreibung» des moralpsychologischen Zugangs also um das situativ-biografische Verstehen von Entscheidungen und Handlungen, die die Perspektive der Handelnden maßgeblich berücksichtigt.

Die konkrete Entscheidungs- und Handlungssituation im biografischen und soziokulturellen Bedeutungszusammenhang stellt demnach jenen bedeutungsgebenden Kontext dar, in dem Handlungen im Allgemeinen wie auch moralisches Urteilen und Handeln von Menschen im Besonderen zu verstehen sind. Mit der «dichten Beschreibung» kommt also das normative Selbstverständnis von Personen sowie deren Vorstellungen vom guten Leben und von gelingender Identität zum Vorschein. Diese geben die ethisch relevante Auskunft, wann und unter welchen Bedingungen sich eine Person moralisch beansprucht erfährt, aus welchen Gründen sie in einer bestimmten Situation oder über eine längere Zeitspanne hinweg auf eine bestimmte Weise gehandelt hat und welche Vorstellungen von Identität und gelingendem Selbstsein für sie leitend sind.14

Für einen moralpsychologischen Zugang zum Gewissen sind all die genannten Aspekte insofern maßgeblich, als es hier um die ethische Identität einer Person und um den je biografisch-normativen Orientierungsrahmen für ein gutes Leben geht, dessen praktische Anerkennung die persönliche und moralische Integrität dieser Person verbürgt.15 Denn das «Gewissen ist der ursprüngliche Ort, an dem vor dem Einzelnen die personale Wahrheit seines Daseins aufscheint; es wacht über die Kontinuität seiner Lebensgeschichte und die Treue zu seiner eigenen Lebensentscheidung».16 Gewissensbildung wird demnach zur praktisch-ethischen Identitätsbildung.

4. Gewissensbildung als praktisch-ethische Identitätsbildung

Ein moralpsychologischer Zugang zum Gewissen aus theologisch-ethischer Perspektive grenzt sich demnach von dreierlei ab: erstens von einem Gewissensverständnis, das sich lediglich als Ableseorgan im Sinne eines Gesetzesgewissens begreift, zweitens von einer Vorstellung von Persönlichkeitsentwicklung und Identität, die diese als prinzipiell abschließbar begreift, und drittens von einem normativen Leitbild gelingender Identität und des guten Lebens, das von den spezifischen biografischen und soziokulturellen Faktoren abstrahiert und diese in normativer Hinsicht lediglich als akzidentiell, nicht aber als substanziell wertet. Vielmehr ist Gewissensbildung im Kontext praktisch-ethischer Identitätsbildung zu sehen, die in subjektorientierter Hinsicht die Person und ihre Lebensgeschichte und in objektorientierter Hinsicht durch ihren Vernunft- und Wahrheitsbezug17 die in Normen, Leitbildern sowie Wert- und Sinneinsichten geronnenen moralischen Erfahrungen humaner Lebensbedingungen und Lebensgestaltung maßgeblich berücksichtigt.

Ein solcher moralischer Bildungsprozess entspricht der paradoxalen Grundstruktur sämtlicher Bildungsprozesse18, die nicht auf rein segmentales, materiales oder fertigkeitsbezogenes Lernen und Wissen abzielen, sondern sich an der freiheitlichen personalen Selbstformung in der Selbstbindung an das Gute orientieren. Diese wechselseitige Verschränkung von Subjektorientierung und Objektorientierung verweist darauf, «daß der Mensch wie nirgends sonst gerade im Prozeß der Aneignung positiver sittlicher Normen [im Sinne von «moralisch»; J.S.] bei sich selbst ist, daß er sich also gerade hier unentrinnbar selbst aufgegeben und zugelastet weiß und wissen darf, geführt von einer Vernunft, die ihn dahin leitet, sich nicht selbst widersprüchlich zu vollziehen, sondern auf die Gründe hin zu handeln, die ihn in seinem natural unbeliebigen Angelegtsein als Mensch erst zum Stande seines Menschseins bringen».19 Dieses individuelle Bei-sich-selbst-Sein wird aber in jener leibseelischen und biografischen Erfahrung der Übereinstimmung mit sich selbst erlebbar, die als grundlegendes Identitätsgefühl und als positive Gewissenserfahrung20 bezeichnet werden kann. Darin begreift sich der Einzelne als für sein Handeln verantwortlich, und entsprechend bestimmt sich seine Identität als ethische Identität. Auf dem Weg zur moralischen Selbstbildung und bei seiner Suche nach der je konkreten sittlichen Wahrheit ist der Mensch bleibend durch die persönliche Einsicht in die eigene Bildungsnotwendigkeit, Irritationsfähigkeit und Korrekturoffenheit herausgefordert.21

Der Zusammenhang von Gewissensbildung und Identitätsarbeit verweist aus moraltheologischer Sicht noch auf ein weiteres: Im Gewissen geht es nicht nur um verantwortliche Handlungsorientierung und Selbstbildung, sondern auch um die «Sinnbefähigung»22 und die Frage nach der Sinnorientierung im Horizont des Zuspruchs und Anspruchs des christlichen Gottesglaubens. Als Instanz authentischer Sittlichkeit bleibt das Gewissen so ein offenes Phänomen. Jeder Versuch, es definitiv abzuschließen oder zu fixieren, würde es seiner ethischen Orientierungsfunktion berauben. Damit ist das Gewissen nicht nur lebensweltlich und handlungspraktisch, sondern auch moralpsychologisch eine bleibende Herausforderung der Weltoffenheit des Menschen als eines moral- und transzendenzfähigen Wesens.

COMMUNIO Hefte

COMMUNIO im Abo

COMMUNIO will die orientierende Kraft des Glaubens aus den Quellen von Schrift und Tradition für die Gegenwart erschließen sowie die Vielfalt, Schönheit und Tiefe christlichen Denkens und Fühlens zum Leuchten bringen.

Zum Kennenlernen: 1 Ausgabe gratis

Jetzt gratis testen