Zusammenfassung
Weltweit gibt es drei Länder mit einer sogenannten »Euthanasiegesetzgebung«: die Niederlande, Belgien und das Großherzogtum Luxemburg. Gegen den Hintergrund der Diskussionen während eines Symposiums und einer Skizze der Gesetzgebung fokussiert dieser Beitrag aus ethischer Sicht auf einige neue Elemente in der andauernden Debatte.