Vor 50 Jahren, am Gründonnerstag, dem 3. April 1969, promulgierte Papst Paul VI. mit der Apostolischen Konstitution Missale Romanum das Römische Messbuch, das auf der Grundlage der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils erneuert worden war. Bei dieser Promulgation handelte es sich damals um einen eher ungewöhnlichen Vorgang, denn mit ihr wurde noch nicht das komplette Messbuch, sondern erst Teilstücke davon veröffentlicht:
- die Promulgationskonstitution selbst,
- der erneuerte Römische Generalkalender,
- die Institutio Generalis Missalis Romani (später als „Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch“ übersetzt)
sowie
- der Ordo Missae, dessen wohl bedeutendste Neuerung die Einführung dreier weiterer Hochgebete war.
Die anfängliche Hoffnung, noch im Jahr 1969 das gesamte Missale Romanum veröffentlichen zu können, zerschlugen sich bald: Da nicht nur die Hochgebetstexte, sondern alle Texte des Messbuchs der Glaubenskongregation vorgelegt und deren Änderungswünsche bearbeitet werden mussten, konnte der Papst erst am 11. März 1970 das vollständige Missale Romanum approbieren. Die Gottesdienstkongregation promulgierte es anschließend mit Dekret vom 26. März 1970. So wie schon nach dem Konzil von Trient (1545–1563; im Jahr 1570 erschien das erste Missale Romanum) hatte es etwas mehr als sechs Jahre gedauert, bis der Reformauftrag des Zweiten Vatikanischen Konzils für das Messbuch durchgeführt worden war und das erneuerte Missale der Öffentlichkeit vorgelegt werden konnte konnte.