Nach mehreren Wochen können
nun wieder öffentliche Gottesdienste
gefeiert werden. Für die
Feier der Liturgie gelten besondere Bestimmungen,
damit die Gefahr einer Virus-Ansteckung
maximal vermieden wird. Die Empfehlungen
des Sekretariats der Deutschen
Bischofskonferenz sehen für die musikalische
Gestaltung eine Kantorin / einen Kantoren und eine
Organistin / einen Organisten vor. Auf musikalische Begleitung
durch Chor oder Orchester ist zu verzichten.
An den Hochfesten kann eine Gruppe aus
wenigen Einzelstimmen den Gottesdienst
musikalisch mitgestalten (vgl. die gegenwärtige
Praxis bei Fernsehgottesdiensten).
Aufgrund des wissenschaftlich und
praktisch nachgewiesenen erhöhten Ansteckungsrisikos
– durch Aerosolbildung
und die beim Singen notwendige Tiefenatmung
– ist beim Gesang ausdrücklich
Vorsicht geboten. In jedem Falle sollte Gemeindegesang
nur sehr reduziert und mit
gedämpfter Stimme stattfinden; dies gilt
auch für Akklamationen.
Die folgenden Anregungen verstehen
sich als Zusammenstellung, aus der entsprechend
den Vorgaben der jeweiligen Diözese
und den Gegebenheiten vor Ort ausgewählt
werden kann. Die Vorgaben der einzelnen
Diözesen sind in jedem Falle zu beachten.
Sprechen der Texte
-
Verschiedene Formen des Allgemeinen
Schuldbekenntnisses: GL 582,4–6 /
KG 30,2
- Gloria: GL 583,1 / KG 30,6 (evtl. V/A)
- Antwortpsalm: Text in Abschnitten sprechen,
Gemeinde antwortet mit gesprochenem
Kehrvers
- Apostolisches oder Großes Glaubensbekenntnis:
GL 3,4 / 31,3 oder GL 586,2 /
KG 245
- Gabenbereitung: GL 587,3 (evtl. mit leisem
Instrumentalspiel)
- Sanctus: GL 588,4 / KG 32,2 (evtl. kann
die Orgel dazu leise ein bekanntes Sanctus-
Lied aus dem GL bzw. KG spielen)
- Agnus Dei: GL 589,9 / KG 33,2 (V/A)
Gemeindegesang
-
Grundsätzlich: Weniger ist mehr – wegen
der oben beschriebenen gesundheitlichen
Risiken.
- Wenn gesungen wird, sollte von den
wichtigsten und für die Gemeinde kürzesten
Gesängen (Refraingesänge!) ausgegangen
werden, die ggf. auch auswendig
gesungen werden können; ggf. können
die Vorsängerteile gesprochen werden:
-
Halleluja: kurze, einzeilige Halleluja-Rufe
(GL 174–175 / KG 88, 90, 628; Osterzeit:
GL 175,2 / KG 429,1)
- Sanctus: GL 129 / KG 117 (V/A), GL 106 /
KG 162 (V/A), GL 199 / KG 107, GL 196 /
KG 108
- Gloria: GL 168 (V/A), 173 (V/A), 167, 171 /
KG 74
- Eröffnung: z. B. GL 148 / KG 42 (V/A),
GL 146 (V/A), Gemeindekehrvers mit Kantorengesang
(vgl. Münchener Kantorale),
Kyrie-Litanei (GL 161–165 / KG 60, 63–64)
- Antwortpsalm: wie üblich (V/A)
- Kyrie, Credo, Gesang zur Gabenbereitung,
Agnus Dei und Danklied sollten
gesprochen werden bzw. entfallen.
- Zur Unterstützung des für die Liturgie
wichtigen dialogischen Vollzugs bieten
sich bei Gemeindeliedern (mit ihrem poetischen
Charakter) und Taizé-Gesängen
(mit ihrem meditativen Charakter) auch
folgende Möglichkeiten:
- Ausführung (einzelner Strophen) im
Wechsel Vorsänger/in, Instrument, Summen
(!) durch die Gemeinde
- kurze Taizé-Gesänge können auch als
Kehrvers beim Antwortpsalm oder bei
anderen Wechselgesängen fungieren.
Orgel- und Instrumentalmusik/Sologesang
-
Eröffnung: Orgelliteratur oder -improvisation,
z. B. über das eigentlich an dieser
Stelle vorgesehene Gemeindelied. Das sollte
ein der Gemeinde bekanntes Lied sein,
damit beim Hören entsprechende inhaltliche
Assoziationen entstehen können.
- Antwortpsalm (Vorschläge auch für andere
Texte geeignet):
- Text sprechen zu leiser Orgelmusik
- Text abschnittweise sprechen/vorsingen,
statt Kehrvers kurze kommentierende
Orgelversette(n)
- Psalm aus Kantorenbuch vorsingen
(ohne Gemeinde-Kehrvers)
- Solistische Psalmkomposition
- Vortrag eines einzelnen prägnanten Verses
oder Kehrverses, anschließend dazu
passende/s Orgelstück/Improvisation
- Gabenbereitung: wie Eröffnung
- Kommunion: Kantorengesang oder meditative
Instrumentalmusik; Meditationstext,
evtl. mit leiser Instrumentalmusik
- Danklied nach der Kommunion: wie Eröffnung
- Musik nach der Entlassung: Hier kann
ein größeres Orgel-Literaturstück Platz
haben, das zum längeren Verweilen in
der Kirche einlädt. So kann ein Gedränge
am Ausgang vermieden werden.
Selbstverständlich kann die Orgel ersetzt
werden durch Gitarre, Klavier, Ensemblemusik
(barocke Sonaten für Soloinstrument
und Orgel …). Möglich ist auch,
aus dem reichen solistischen Gesangsrepertoire
der Musikgeschichte zu schöpfen
(z. B. Ordinariums- und Psalmvertonungen,
Einzelarien oder Arien aus Oratorien).
Viele Berufsmusiker/innen können aufgrund
der derzeitigen Beschränkungen
nicht ihrer Arbeit nachgehen. Hier besteht
eine Chance, diesen Menschen in unseren
Gottesdiensten ein Betätigungsfeld zu bieten
und Gottesdienste dadurch musikalisch
abwechslungsreich zu gestalten. Die meisten
Künstler/innen werden eine entsprechende
Einladung gerne annehmen. Finanzielle
Fragen lassen sich im gemeinsamen
Gespräch meistens schnell klären.
Und: In vielen Gemeinden gibt es keinen
Vorsänger- oder Kantorendienst. Viele
Chorsänger/innen vermissen zur Zeit das
gemeinsame Singen im Chor. Daher ist jetzt
eine gute Gelegenheit, einzelne Chorsänger/innen für das Singen einfacher Gesänge aus
den Gesangbüchern zu gewinnen!
Für ambitionierte Organist/innen bieten
die derzeitigen Einschränkungen für den
Gesang die Möglichkeit, hochwertige Orgelliteratur
in der Liturgie zu musizieren. Dazu
gehören z. B. die von namhaften Komponisten
von der Frühzeit der Orgelmusik bis ins
20. Jahrhundert geschriebenen „Orgelmessen“.
Klug und dosiert im Messablauf positioniert,
kann diese Musik spirituell gewinnbringend
eingesetzt werden:
-
Gloria: Versetten vor/zwischen/nach den
Abschnitten von GL 583,1 / KG 30,6
- Gabenbereitung: Vor allem die französische
Orgelmusik hat große und qualitätsvolle
„Offertoires“ hervorgebracht,
aber auch andere Orgelstücke mit einer
der Handlung angepassten Länge eignen
sich an dieser Stelle. Orgelmusik
kann auch die unter GL 587,3 angegebenen
Handlungen/Texte begleiten.
- Sanctus: Versetten vor/nach GL 588,4 /
KG 32,2
Diese Form der Gestaltung ist auch beim
Kyrie und beim Agnus Dei möglich.
Allgemeine Hinweise
Vor allem in kleineren Räumen ist darauf
zu achten, dass die Ausführenden wegen
der oben beschriebenen höheren Infektionsgefahr
beim solistischen Singen (auch
Kantorengesang) und solistischen Musizieren
mit Blasinstrumenten eine räumlich
ausreichende Distanz von der Gemeinde
und weiteren liturgischen Diensten einnehmen,
die sich nach den Vorgaben der
jeweiligen Diözese richtet.
Bei den in diesen Gottesdiensten vermehrt
gesprochenen Gemeindetexten ist
zudem zu beachten, dass der Zelebrant die
Gemeinde lediglich suggestiv zum Sprechen
auffordert und anschließend vom
Mikrofon zurücktritt, damit die Gemeinde
nicht durch das Mitbeten des Zelebranten
akustisch überlagert wird, sondern selbständig
sprechen kann.
Deutsches Liturgisches Institut (www.liturgie.de)