Wasser der Taufe – Wasser des LebensTaufgedächtnis in Corona-Zeiten und danach

Ein Priester sprengt beim Taufgedächtnis Weihwasser über Gläubige.
Wenn bestimmte Regeln eingehalten werden, muss auch nicht in Corona-Zeiten auf das Taufgedächtnis verzichtet werden.© 2020, KNA GmbH, www.kna.de, All Rights Reserved

Beim Betreten einer katholischen Kirche erinnern sich gläubige Christinnen und Christen durch das Bekreuzigen mit Weihwasser an ihre Taufe. Das ist derzeit nicht möglich. Ein sinnlich erfahrbares Taufgedächtnis zu Beginn der Feier kann auch jetzt unter Einhaltung der Corona-Schutzkonzepte gefeiert werden.

Vorbemerkungen

  • Da die Weihwasserbecken nicht gefüllt werden, ist darauf zu achten, dass nicht zu viel Wasser geweiht wird.
  • Das Taufgedächtnis ersetzt in der Messfeier das Allgemeine Schuldbekenntnis, in der Wort-Gottes-Feier den Eröffnungsteil.
  • Ministrant/innen können entsprechend dem jeweiligen Schutzkonzept assistieren.

In einer Eucharistiefeier

  1. Nach dem liturgischen Gruß lädt der Priester mit wenigen Worten zum Taufgedächtnis ein.
  2. Es folgt ein Segensgebet über dem frischen Wasser. Danach kann Salz gesegnet werden, das in das Weihwasser gestreut wird.
  3. Der Priester besprengt die Mitfeiernden mit Hilfe eines Aspergills. Dazu kann er durch den Kirchenraum gehen. Soweit Gesang möglich ist, eignen sich GL 329,3–5/ KG 455,3+4, GL 477, GL 489, GL 491/KG 4, KG 3, KG 35, KG 37, KG 95,4. Andernfalls kann ein Schriftwort wie z. B. Ez 36,25–26; Eph 1,3–6; 1 Petr 2,9 zu leiser (Orgel-)Musik gesprochen werden. Der Priester bezeichnet sich in der Coronazeit sinnvollerweise erst am Ende selbst (ohne Berührung der Stirn oder des Körpers).
  4. Nach dem abschließenden Gebet wird die Eucharistiefeier fortgesetzt mit dem Kyrie (soweit vorgesehen) und dem Gloria.
    (Vgl. dazu: Messbuch, Anhang I; GL 576)

In einer Wort-Gottes-Feier

  1. Nach dem liturgischen Gruß „Jesus Christus ist in unserer Mitte und schenkt uns seinen Frieden. – Amen“ lädt die Vorsteherin oder der Vorsteher mit den folgenden oder anderen Worten zum Taufgedächtnis ein: „Mit den Worten ‚Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes‘ und einem Kreuzzeichen mit Weihwasser treten wir normalerweise in unsere Kirche ein. Wir stellen uns in die Wirklichkeit, die unsere christliche Existenz von Anfang an geprägt hat: die Taufe. Unser Name wurde mit den Worten ‚Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes‘ und dem Übergießen mit Wasser über uns ausgerufen. Diese Erinnerung an unsere Taufe ist momentan nicht möglich. Eine kleine Zeichenhandlung mit Wasser ist das Taufgedächtnis, das wir heute an den Anfang unserer Feier stellen.“
  2. Die Vorsteherin oder der Vorsteher spricht einen Lobpreis und evtl. ein Segensgebet über dem frischen Wasser (z. B. Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für die Sonn- und Festtage, Trier 2004, S. 188–189; Wort-Gottes-Feier am Sonntag, Freiburg/Schweiz 2014, Nr. 50 A oder B mit direkt anschließendem Gebet C oder Segensgebet D; Benediktionale, Nr. 39 – ohne Lesung).
  3. Es folgt die Besprengung, wie oben unter 3. für die Eucharistiefeier beschrieben.
  4. Das Taufgedächtnis wird mit einem Gebet abgeschlossen, z. B.: „Lasset uns beten. – Das Wasser erinnert uns: In der Taufe hast du, Gott, uns als deine geliebten Kinder angenommen. Aus deiner Liebe leben wir Tag für Tag. Dein Wort ist die Quelle, aus der wir unseren Durst stillen. Öffne unsere Ohren für das Wort der Lesungen und hilf uns, im Leben umzusetzen, was wir in dieser Feier empfangen.“ – Die Feier wird mit der Wortverkündigung fortgesetzt.

Quelle: Liturgisches Institut der deutschsprachigen Schweiz (www.liturgie.ch)

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