Beim Betreten einer katholischen
Kirche erinnern sich gläubige
Christinnen und Christen durch
das Bekreuzigen mit Weihwasser an ihre
Taufe. Das ist derzeit nicht möglich. Ein
sinnlich erfahrbares Taufgedächtnis zu Beginn
der Feier kann auch jetzt unter Einhaltung
der Corona-Schutzkonzepte gefeiert
werden.
Vorbemerkungen
-
Da die Weihwasserbecken nicht gefüllt
werden, ist darauf zu achten, dass nicht zu
viel Wasser geweiht wird.
- Das Taufgedächtnis ersetzt in der Messfeier
das Allgemeine Schuldbekenntnis, in
der Wort-Gottes-Feier den Eröffnungsteil.
- Ministrant/innen können entsprechend
dem jeweiligen Schutzkonzept assistieren.
In einer Eucharistiefeier
-
Nach dem liturgischen Gruß lädt der
Priester mit wenigen Worten zum Taufgedächtnis
ein.
- Es folgt ein Segensgebet über dem frischen
Wasser. Danach kann Salz gesegnet
werden, das in das Weihwasser gestreut
wird.
- Der Priester besprengt die Mitfeiernden
mit Hilfe eines Aspergills. Dazu kann
er durch den Kirchenraum gehen. Soweit
Gesang möglich ist, eignen sich GL 329,3–5/
KG 455,3+4, GL 477, GL 489, GL 491/KG 4,
KG 3, KG 35, KG 37, KG 95,4. Andernfalls
kann ein Schriftwort wie z. B. Ez 36,25–26;
Eph 1,3–6; 1 Petr 2,9 zu leiser (Orgel-)Musik
gesprochen werden. Der Priester bezeichnet
sich in der Coronazeit sinnvollerweise
erst am Ende selbst (ohne Berührung der
Stirn oder des Körpers).
- Nach dem abschließenden Gebet wird
die Eucharistiefeier fortgesetzt mit dem Kyrie
(soweit vorgesehen) und dem Gloria.
(Vgl. dazu: Messbuch, Anhang I; GL 576)
In einer Wort-Gottes-Feier
-
Nach dem liturgischen Gruß „Jesus
Christus ist in unserer Mitte und schenkt
uns seinen Frieden. – Amen“ lädt die Vorsteherin
oder der Vorsteher mit den folgenden
oder anderen Worten zum Taufgedächtnis
ein: „Mit den Worten ‚Im Namen des Vaters
und des Sohnes und des Heiligen Geistes‘
und einem Kreuzzeichen mit Weihwasser
treten wir normalerweise in unsere Kirche
ein. Wir stellen uns in die Wirklichkeit, die
unsere christliche Existenz von Anfang an
geprägt hat: die Taufe. Unser Name wurde mit den Worten ‚Ich taufe dich im Namen
des Vaters und des Sohnes und des Heiligen
Geistes‘ und dem Übergießen mit Wasser
über uns ausgerufen. Diese Erinnerung an
unsere Taufe ist momentan nicht möglich.
Eine kleine Zeichenhandlung mit Wasser
ist das Taufgedächtnis, das wir heute an
den Anfang unserer Feier stellen.“
- Die Vorsteherin oder der Vorsteher
spricht einen Lobpreis und evtl. ein
Segensgebet über dem frischen Wasser
(z. B. Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für die
Sonn- und Festtage, Trier 2004, S. 188–189;
Wort-Gottes-Feier am Sonntag, Freiburg/Schweiz 2014, Nr. 50 A oder B mit direkt
anschließendem Gebet C oder Segensgebet
D; Benediktionale, Nr. 39 – ohne Lesung).
- Es folgt die Besprengung, wie oben
unter 3. für die Eucharistiefeier beschrieben.
- Das Taufgedächtnis wird mit einem
Gebet abgeschlossen, z. B.: „Lasset uns beten.
– Das Wasser erinnert uns: In der Taufe
hast du, Gott, uns als deine geliebten Kinder
angenommen. Aus deiner Liebe leben wir
Tag für Tag. Dein Wort ist die Quelle, aus
der wir unseren Durst stillen. Öffne unsere
Ohren für das Wort der Lesungen und hilf
uns, im Leben umzusetzen, was wir in dieser
Feier empfangen.“ – Die Feier wird mit
der Wortverkündigung fortgesetzt.
Quelle: Liturgisches Institut der deutschsprachigen
Schweiz (www.liturgie.ch)