Konfliktfeld Freitagsgebet

Nicht nur im Hinblick auf christliche Gottesdienste besteht ein Reformdruck, auch an der muslimischen liturgischen Praxis scheiden sich die Geister – insbesondere zwischen den Geschlechtern.

Muslime beim Freitagsgebet
Das Gebet am Freitag ist für Muslime das wichtigste der gesamten Woche und soll nach Möglichkeit gemeinschaftlich in der Moschee verrichtet werden.© 2019, KNA GmbH, www.kna.de, All Rights Reserved

Im März 2005 stand Amina Wadud, muslimische Theologin afroamerikanischer Herkunft und prominente Stimme eines modernen islamischen Feminismus, dem Freitagsgebet einer gemischtgeschlechtlichen Gruppe aus Musliminnen und Muslimen in New York City vor. Damit brach sie mit gleich zwei Traditionen: Zum einen versammeln sich Männer und Frauen zum rituellen Gebet traditionell voneinander getrennt, zum anderen leitet ein Mann üblicherweise das Gebet vor Männern. Manche Gläubige priesen daraufhin Waduds Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit und die Würde der Frau, andere hingegen verurteilten ihr Verhalten als blasphemisch.

Gemeinsam beten und Gott gedenken

Auch in Deutschland engagieren sich seit Jahrzehnten Musliminnen unter anderem rund um das Zentrum für Islamische Frauenforschung und Frauenförderung in Köln für eine stärkere Berücksichtigung ihrer Perspektiven innerhalb der islamischen Theologie und Glaubenspraxis. Trotz positiver Entwicklungen werden inklusive Ansätze, die herkömmliche Geschlechterrollen und patriarchale Weltbilder infrage stellen, in der innerislamischen Debatte immer wieder scharf kritisiert.

Solche Aushandlungsprozesse eines neuen Verhältnisses zwischen den Geschlechtern in der muslimischen Glaubensgemeinde machen sich unter anderem am Freitagsgebet fest. Am Freitag, dem sechsten Tag der Woche, die nach muslimischer wie jüdischer und christlicher Zählung mit dem Sonntag beginnt, versammeln sich Gläubige am Mittag in der Hauptmoschee, auch Freitagsmoschee genannt, um eine (zweiteilige) Predigt zu hören und anschließend Gebete zu verrichten. Dieser „Tag der Versammlung“, wie er im Koran genannt wird, dient dem gemeinsamen „Gedenken Gottes“ und bildet den Höhepunkt des wöchentlichen Gebetsrhythmus. „Ihr Gläubigen! Wenn am Freitag zum Gebet gerufen wird, dann wendet euch mit Eifer dem Gedenken Gottes zu und lasst das Kaufgeschäft (solange ruhen)! Das ist besser für euch, wenn (anders) ihr (richtig zu urteilen) wisst“, heißt es in Vers 9 der 62. Sure, die auch mit „Der Freitag“ betitelt ist. Von diesen Versen leiten Gelehrte eine Pflicht zur Verrichtung des Freitagsgebets ab, die für alle erwachsenen Männer gilt; Frauen steht die Teilnahme am Gebet frei. Eine Predigt wird im Koran nicht erwähnt, auch wenn vieles dafürspricht, dass eine solche bereits früh zur Freitagsliturgie gehörte.

Anders als beim jüdischen Sabbat oder beim christlichen Sonntag handelte es sich beim muslimischen Freitag von seinen Ursprüngen her allerdings nicht um einen Ruhetag, sondern – im Gegenteil – um einen Markttag, der durch einen gemeinsamen mittäglichen Gottesdienst unterbrochen wurde. Das biblische Konzept der Heiligung eines Tages durch Arbeitsruhe ist dem Islam fremd. Zwar hat Gott auch nach koranischer Darstellung die Welt in sechs Tagen erschaffen, die anthropomorphe Vorstellung aber, Gott habe nach seinem schöpferischen Werk der Ruhe bedurft, ist mit dem Gottesbild im Islam prinzipiell nicht vereinbar. Stattdessen wird die immerwährende tätige Herrschaft Gottes hervorgehoben. Erst im 20. Jahrhundert führten einige mehrheitlich muslimische Länder arbeitsfreie Ruhetage nach westlichem Vorbild ein, die meist auf Freitag und Samstag fallen, aber auch, wie in der Türkei oder Marokko, den Sonntag einschließen können.

Das gemeinschaftliche Gebet, bei dem sich die Gläubigen Schulter an Schulter mit Blickrichtung nach Mekka, angezeigt durch die Gebetsnische in der Moschee, aufreihen, versinnbildlicht die angestrebte Einheit und Gleichheit aller (männlichen) Betenden. Vor ihren Reihen steht der Vorbeter, auch Imam genannt, der sich ebenfalls Richtung Mekka ausrichtet. Er leitet die unterschiedlichen Gesten und Körperhaltungen in einem Wechsel zwischen Stehen, Sich-Verbeugen, Sich-Niederwerfen und Knien an und spricht die Gebete und Koranverse, die von den Gläubigen in Stille mitvollzogen werden. Diese Gebetsweise ist Verkörperung dessen, was das arabische Wort islām, das für den Glauben der Anhängerschaft Mohammeds namensgebend wurde, meint: nämlich sich dem Willen Gottes hinzugeben, wie er nach muslimischer Überzeugung vom Propheten verkündet wurde und im Koran zum Ausdruck kommt.

Im Mittelpunkt des rituellen Gebets stehen das mehrfach zu wiederholende Bekenntnis „Gott ist der Größere [oder: der Größte]“ und „Die Eröffnende“, die erste Sure des Korans, die einem Introitus gleicht: „Im Namen Gottes, des barmherzigen Erbarmers! Lob sei Gott, dem Herrn der Welten, dem barmherzigen Erbarmer, dem Herrscher [oder: König] des Gerichtstags! Dir dienen wir und dich rufen wir um Hilfe an! Führe uns den geraden Weg, den Weg derer, denen du Huld erwiesen hast, nicht derer, auf denen dein Zorn lastet, und nicht derer, die irregehen.“ Dieses Gebet verbindet das monotheistische Bekenntnis der Betenden, dass Gott allein Verehrung gilt, mit der Bitte um Rechtleitung für das eigene Leben. Beides grenzt die muslimische Glaubensgemeinde von anderen Gruppen ab und dient der Identitätsbestimmung und Selbstvergewisserung als Muslim oder Muslimin.

Geschlechterdifferenz und Machtfragen

Im Hinblick auf die Rolle des Vorbeters bzw. der Vorbeterin ist es wichtig, zu betonen, dass diese weder Amt noch Rang, sondern eine temporäre, funktionale Aufgabe darstellt, die prinzipiell von jedem Muslim bzw. jeder Muslimin wahrgenommen werden kann. Obwohl der Koran Frauen nicht verbietet, einem gemischtgeschlechtlichen Gebet, wie im Falle von Amina Wadud, vorzustehen, und sich in der Tradition hierfür durchaus Belege finden, wird von traditionalistischer Seite häufig der Versuch unternommen, eine solche Praxis als „unerlaubte Neuerung“ und damit als „unislamisch“ zu diskreditieren. Im Kern geht es in dem Konflikt darum, wer in den religiösen Vollzügen das Recht beanspruchen darf, eine herausgehobene Position (vorübergehend) einzunehmen und das Wort an die Gemeinde zu richten, da die Aufgaben des Vorbeters und des Predigers oftmals von derselben Person ausgeübt werden.

In einem Positionspapier mit dem Titel „Frauen als Vorbeterinnen (Imaminnen)“ des Liberal-Islamischen Bundes in Deutschland vom April 2019, das die Praxis der von Frauen geleiteten gemischtgeschlechtlichen Gebete zu rechtfertigen sucht, stellen die Autorinnen und Autoren die Frage: „Sind es Machtfragen, die mit (vermeintlich) religiösen oder (vermeintlich) moralischen Vorstellungen legitimiert werden sollen?“ (S. 7). Um ihre Position zu begründen, ziehen die Autorinnen und Autoren nicht nur theologische und historische Argumente heran, sondern verweisen auch auf die aus ihrer Sicht basisdemokratische Struktur islamischer Gemeinden, die jeweils für sich entscheiden können, ob sie Frauen als Vorbeterinnen zulassen. Eine übergeordnete lehramtliche Institution, die solche Fragen zentral zu entscheiden beansprucht, kennt der Islam in der Tat ebensowenig wie das Judentum.

Über die Geschlechterfrage des/der Vorbetenden bzw. Predigenden hinaus reflektieren neuere muslimisch-theologische Ansätze vor allem aus Nordamerika und Europa verstärkt die religiöse Praxis insgesamt, und zwar aus einer postkolonialen oder befreiungstheologischen Perspektive. Dadurch werden auch Machtasymmetrien, welche die ethnische Herkunft, das Lebensalter oder die sexuelle Orientierung betreffen, kritisch in den Blick genommen. Erklärtes Ziel der muslimischen Theologinnen und Theologen ist, die spirituelle Ausrichtung des Gottesdienstes in den praktischen Vollzügen zu fördern und hierarchische Strukturen, die diese zu überlagern drohen, durch eine kritisch reflektierte Wahrnehmung abzubauen. Die zentrale Botschaft des Korans, der Musliminnen und Muslimen als das offenbarte Wort Gottes gilt, ist die Einheit und Einzigartigkeit Gottes. Überlegungen zu einer entsprechenden Reform des gemeinschaftlichen Gebets werden besonders von muslimischen Theologinnen und Theologen angestellt, die in westlichen Gesellschaften leben oder ausgebildet wurden, dort mit entsprechenden Fragen aus christlichen Theologien in Berührung gekommen sind und auch die Freiheit haben, ihre kritischen Überlegungen öffentlich zu äußern.

Der kanadische Theologe Shadaab Rahemtulla, der an der schottischen University of Edinburgh lehrt, plädiert etwa für eine „islamische liturgische Kultur“, die konsequent pluralistisch, gleichberechtigt und inklusiv ist. So kritisiert er die martialisch anmutende Praxis des (männlichen) Predigers, seine Freitagspredigt von den Stufen einer Predigtkanzel zu halten, während er einen Stab (früher ein Ritualschwert) in seinen Händen führt. Hinsichtlich der rituellen Eröffnungs- und Abschlussformeln der Predigt plädiert er für eine inklusive Sprache, die nicht nur die Anhänger/innen der verschiedenen islamischen Richtungen (Sunniten, Schiiten, Sufis, Aleviten u. a.) gleichermaßen berücksichtigt, sondern auch die fälschlicherweise angenommene Rivalität mit Judentum und Christentum beendet. Statt Nichtmuslime als „Ungläubige“ abzuwerten, plädiert er dafür, sie als gesellschaftliche Bündnispartner im Kampf gegen Ungerechtigkeiten zu begreifen und dies auch in der religiösen Praxis sprachlich deutlich zu machen. Exklusivistische Sprache und diskriminierende Praktiken, die im Widerspruch zur Vielfalt des Islams stehen, entlarvt Rahemtulla als Ergebnis historischer Prozesse und damit auch als prinzipiell reformierbar, ohne das Wesen der Offenbarungsreligion zu verändern.

Ein globaler Trend?

Die hier nur angedeuteten Konflikte rund um die praktische Gestaltung des Freitagsgebets sind Ausdruck tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen, die auch Muslime, zumindest im sogenannten Westen, derzeit erleben. Die Konflikte zeigen, dass Fragen nach Partizipation, Machtverteilung, Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion ins Mark jeder Religion treffen, weil Glaubwürdigkeit und Authentizität auf dem Spiel stehen. Ob in einer Initiative wie „Maria 2.0“ in der katholischen Kirche oder bei den „Women of the Wall“ im Judentum, die um ihr Recht kämpfen, als Frauen in Gebetskleidung an der Klagemauer gemeinschaftlich beten und aus der Thora lesen zu dürfen – stets geht es um die Infragestellung bestehender Strukturen, die Frauen als ungerecht anprangern.

Wie reagieren Religionen adäquat auf Umbrüche in der Gesellschaft, damit Menschen weiterhin Vertrauen haben können, dass es um Gott und um ihr Leben geht? Rituelle Vollzüge, ob im Islam, Judentum oder Christentum, müssen die Gläubigen und ihre Lebenswirklichkeiten uneingeschränkt ernstnehmen.

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