Wie bei allen Segensfeiern ist auch beim Blasiussegen darauf zu achten, dass es nicht zu einem magischen Verständnis kommt. Zuspruch des Segens und Antwort im Lob Gottes – beide Elemente gehören zusammen. Deshalb sollte der Segen auch in Corona-Zeiten im Rahmen einer gottesdienstlichen Feier erteilt werden. Dies muss nicht immer eine Eucharistiefeier sein. Um möglichst vielen Menschen den Empfang des Blasiussegens zu ermöglichen, könnten darüber hinaus mehrmals am Tag kurze Gottesdienste (z. B. Wort-Gottes-Feiern, Tagzeitenliturgien; vgl. dazu auch Benediktionale, Nr. 6, S. 51–57) gefeiert werden, bei entsprechender Witterung auch im Freien.
Unabhängig von der Wahl der liturgischen Form spricht der Priester/Diakon/beauftragte Laie am Ende der Feier mit den brennenden Kerzen in der Hand eines der möglichen Segensworte (Benediktionale, Nr. 6, S. 52). Anschließend wird der Blasiussegen als Einzelsegen erteilt: Alle Beteiligten tragen währenddessen eine Mund-Nase-Bedeckung. Der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen allen Personen ist einzuhalten. Der Priester/Diakon/beauftragte Laie segnet (Kreuzzeichen) mit den brennenden Kerzen in der Hand schweigend die einzelnen Gläubigen.
Allerdings muss der Blasiussegen nicht unbedingt als Einzelsegen erteilt werden: Alternativ kann am Ende der Feier über alle mit den brennenden Kerzen in der Hand eines der möglichen Segensworte gesprochen werden.
Pfarrer Carsten Rupp, Trier