Taufversprechen?Das Glaubensbekenntnis in der Osternacht

Eines der Elemente, die unter Papst Pius XII. neu in die Feier der Osternacht eingeführt wurden, ist die Absage an das Böse und das Bekenntnis des Glaubens. Die Gläubigen beantworten nach einer Einleitung die entsprechenden Fragen des Priesters mit „Ich widersage“ bzw. „Ich glaube“. Es folgt die Besprengung der Gemeinde mit vorher gesegnetem/geweihtem Wasser, wobei die Antiphon Vidi aquam oder ein anderer Taufgesang erklingt. Im aktuellen deutschsprachigen Messbuch (S. [104] ff.) ist dieser Ritus mit „Erneuerung des Taufversprechens“ überschrieben (lat. Renovatio promissionum baptismalium).

Vergleichbare Bezeichnungen finden sich auch in der Ökumene. Im englischen Sprachraum gibt es unter presbyterianisch- reformiertem Einfluss in verschiedenen Gottesdiensten das „renewal of the (baptismal) convenant“. Sehr unterschiedliche liturgische Formulare werden damit bezeichnet. Diese beinhalten meist Frage- Antwort-Komplexe, in denen neben Glaubensfragen auch ethisches Verhalten thematisiert wird. Auch Sündenbekenntnisse und Absolutionen fallen darunter.

Der vereinzelt gebrauchte Begriff „Tauferneuerung“ ist unpassend. Nur einige christliche Splittergruppen wiederholen eine als gültig betrachtete Taufe. Die grundlegende Prägung durch die Taufe kann nach allgemeinem christlichem Verständnis nicht verlorengehen.

Auch die im Messbuch verwendete Bezeichnung „Taufversprechen“ ist eigenartig: In der Osternacht, aber auch vor der Taufe gibt es kein Versprechen. Neben der Absage an das Böse erfolgt bei beiden Gelegenheiten lediglich das Bekenntnis zu den Grundlagen des Glaubens. Außerdem kann die Rede vom „Taufversprechen“ leicht missverstanden werden: Als ob der eigene Glaube und das Versprechen eines bestimmten Verhaltens dasselbe wären. Versprechen finden sich zwar in der Liturgie öfter und in unterschiedlicher Form, z. B. bei der Eheschließung, den Weihen oder der Ordensprofess. Eine Formel ist aber mit einem lebendigen Glauben nicht identisch. Für die liturgische Praxis ist es hilfreicher, wenn der Zusammenhang zwischen der Feier von Tod und Auferstehung, dem eigenen Glauben, der Taufe und der persönlichen Erlösung nicht nur in der Osternacht, sondern regelmäßig in der Verkündigung herausgestellt wird. Auch die anderen Formen der liturgischen Erinnerung an die Taufe bedürfen der Pflege, z. B. die Bezeichnung mit dem Weihwasser und das sonntägliche Taufgedächtnis.

Dies entbindet nicht davon, den Vollzug des gesamten Ritualclusters der Osternacht (Wasserweihe/-segnung, Taufe, Bekenntnis, Besprengung) sorgfältig vorzubereiten. Bei der anstehenden Neuausgabe des deutschsprachigen Messbuches wäre es sinnvoll, weitere Anpassungen vorzunehmen. Die Formulierung „Erneuerung des Taufversprechens“ sollte durch die Bezeichnung „Glaubensbekenntnis – Taufgedächtnis“ ersetzt werden, auch um den Zusammenhang zwischen dem allsonntäglichen Bekenntnis und der Taufe zu verdeutlichen.

Ein evangelischer Pfarrer hat es einmal so formuliert: „In der Taufe sind wir Getaufte bereits vom Tod ins Leben hinübergegangen und Gott lebt in uns. Niemand kann uns diese Wirklichkeit ganz wegnehmen, nicht einmal wir selbst. Gott hat mit dir und mir seinen Bund geschlossen. Der Herr hält die Treue ewiglich, wir schwaches Fleisch können dies sowieso nicht.“

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