Bischöfliches Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart, HA VIIIa Liturgie (mit Kunst und Kirchenmusik) und Berufungspastoral (Hg.): Leitfaden für den angemessenen Umgang mit nicht mehr verwendeten religiösen Gegenständen, Rottenburg am Neckar 2022
In den letzten Jahren werden kirchlichen Einrichtungen zunehmend Devotionalien angeboten, für die die aktuellen Besitzer keine Verwendung (mehr) haben. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat unter Mitwirkung der diözesanen Liturgiekommission nun einen Leitfaden erarbeitet, der kirchlichen Einrichtungen Handlungssicherheit für einen verantworteten Umgang damit sowie allgemein kommunizierbare Informationen bietet.
Die Einführung des Leitfadens stellt die Bedeutung solcher Gegenstände als Zeichen für das religiöse Leben heraus und betont, dass der Umgang mit ihnen wegen emotionaler Bindungen sensibel erfolgen muss, aber auch eine etwaige Segnung der Gegenstände eine angemessene andere Nutzung nicht ausschließe. Gleiches gilt für liturgische Bücher aus Sakristeien u. Ä.
Beim Erstkontakt der Einrichtung mit Abgabewilligen soll bei Zweifeln über den künstlerischen/(kunst-)historischen Wert eine Begutachtung durch Experten, etwa die zuständigen diözesanen Stellen (Kontakte für die Erzdiözese Rottenburg- Stuttgart stehen im Anhang der Broschüre), vermittelt werden. Auch auf die Notwendigkeit einer rechtlich absichernden Eigentumsübertragung wird hingewiesen, wenn die Abgabewilligen sich zur Abgabe des Gegenstandes entscheiden (eine Vorlage dafür findet sich ebenfalls im Anhang).
Der Leitfaden nennt verschiedene, nacheinander zu prüfende Möglichkeiten des Umgangs mit den übereigneten Gegenständen: Als priorisiertes Ziel nach der Übernahme wird die Weiternutzung des Gegenstands durch Weitergabe an interessierte Gläubige, bestenfalls vor Ort, genannt. Als zweite Option könne, besonders bei einer großen Menge nicht mehr verwendeter Gegenstände, eine Umnutzung durch kreative künstlerische Verarbeitung angestrebt werden. Sicherzustellen sei, dass die eigentliche Zweckbestimmung der Gegenstände dadurch nicht negativ dargestellt wird; eine Ausstellung der Ergebnisse vor Ort wäre passend. Als dritte Option kommen „Letztverwendungen“, etwa als Votivgabe in Wallfahrtsorten, in Frage.
Sollte keine der genannten Optionen umsetzbar sein, müsse über eine diskrete Entsorgung der Gegenstände (unter Beachtung von Umweltschutzauflagen) nachgedacht werden, denn eine Aufbewahrung solcher Gegenstände in großer Zahl ohne weitere Perspektive dürfte zumeist an den Kapazitäten der Einrichtung scheitern.
Aufgrund der persönlichen Bedeutung, die ein religiöser Gegenstand für die Abgebenden haben kann, bietet der Leitfaden Bausteine für eine schlichte rituelle Verabschiedung, unter anderem mit Schriftworten, die mit denen der Segnungen der jeweiligen Gegenstände identisch sind und die Nutzung noch einmal aufrufen, einem Verabschiedungsgebet mit Dank für die durch den Gegenstand gestärkte Gottesbeziehung und Bitte um die fortdauernde Erfahrung der Gegenwart Gottes.
Ein beigefügter Flyer, der sich an Abgabewillige wendet, drückt die Freude über die mögliche Abgabe an eine kirchliche Einrichtung aus und listet alle genannten Punkte übersichtlich auf; für nähere Informationen zu Kontaktadressen wird auf die kirchliche Einrichtung vor Ort verwiesen.
Die 28-seitige Broschüre im DIN-A5-Format kann beim Referat Liturgie der Diözese Rottenburg-Stuttgart als PDF-Datei heruntergeladen werden: https://kurzelinks.de/nxrr. Ebenso kann dort der Flyer mit Informationen über die Abgabe nicht mehr verwendeter religiöser Gegenstände als PDF-Datei heruntergeladen werden: https://kurzelinks.de/jgr8.
Tobias Weyler, Referent für Liturgie und die liturgische Fort- und Weiterbildung Hauptamtlicher in der Diözese Rottenburg-Stuttgart