Ablass

Viele Katholiken kennen den Begriff „Ablass“ heute nur noch aus dem Geschichtsunterricht. Papst Paul VI. hat im Dokument Indulgentiarum Doctrina von 1967 beschrieben, was gemeint ist: „Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche (...).“ Es geht beim Ablass also nicht um die Vergebung der Sünden - dies geschieht in der Beichte. Erlassen werden vielmehr die „zeitlichen Strafen“ für diese Sünden.

Unter „zeitlichen Strafen“ werden die Folgen verstanden, die eine Sünde nach sich zieht - in diesem Leben, aber auch im Jenseits. Wer einen Schaden anrichtet, muss ihn wiedergutmachen. Doch im Leben bleibt vieles unbereinigt. Die Kirche lehrt darum, dass es nach dem Tod einen Ort gibt, an dem die Verstorbenen von den Folgen ihrer Sünden gereinigt oder geläutert werden. Wer jedoch ein „frommes Werk“ vollbringt, kann für sich selbst, aber auch für Verstorbene, einen Nachlass dieser Folgen erwirken. Denn, so Paul VI., als Kirche sind die Christen untereinander in Christus verbunden und stehen füreinander ein: „So helfen die Christgläubigen sich gegenseitig, das übernatürliche Ziel zu erreichen.“

Benjamin Leven

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