"Losmachen", „frei machen" heißt das lateinische „absolvere" auf Deutsch, und auch „vollständig machen", „vollenden". Im Zusammenhang mit dem Bußsakrament wird „absolutio" mit „Lossprechung" übersetzt. Es ist also ein wirkmächtiges Wort, das der Priester zu dem und über dem Gläubigen ausspricht, der sich in der Beichte als Sünder bekannt hat. Im Sinne von „vollenden" bedeutet es auch, dass mit ihm ein Prozess zum Abschluss gebracht wird.
Unterschieden wird zwischen einer fürbittenden Form wie: „Der allmächtige Gott erbarme sich deiner, er lasse dir die Sünden nach …" und einer indikativischen, feststellenden Form: „So spreche ich dich los von deinen Sünden …". Als sakramentale Formel gilt die indikativische Form, die nur vom Priester verwendet werden darf. Die Gebetsbitte um Vergebung kann sich auf den Beter selbst und/oder als Fürbitte auf die Gemeinschaft der miteinander Betenden beziehen. Heilende Wirkung kommt beiden Formen zu entsprechend dem Grad der inneren Teilnahme der Betenden und dem Grad der Reue derer, für die gebetet wird. Die vom Priester gesprochene feststellende Form gibt dem Sünder, der sein Tun bereut, die Gewissheit, dass Gott ihm vergibt - die „lässlichen" Sünden und auch die schweren Sünde im strengen Sinn, durch die er die Verbindung zu Gott abgebrochen hatte. In jedem Fall bedeutsam ist, dass einer „Absolution", gleich in welcher Form, immer ein Prozess der Einsicht, der Reue und Umkehr vorausgeht, den sie in gewisser Weise abschließt.
Eduard Nagel