Der Apostolische Segen oder Päpstliche Segen kann, anders als häufig angenommen, nicht nur vom Papst gespendet werden. Mit dem Segen ist ein vollkommener Ablass zeitlicher Sündenstrafen verbunden. Der Papst spendet den Segen „der Stadt Rom und dem ganzen Erdkreis“ (lat. Urbi et Orbi), üblicherweise an den Hochfesten Ostern und Weihnachten oder nach seiner ersten öffentlichen Ansprache nach seiner Wahl. Ein Bischof darf den Apostolischen Segen bis zu dreimal im Jahr in der Liturgie an ausgewählten hohen Feiertagen spenden (vgl. Zeremoniale für die Bischöfe, Nr. 1137). Priester dürfen den Segen ebenfalls spenden, sofern sie die Erlaubnis dazu erhalten haben (vgl. Benediktionale, Nr. 21).
Der Apostolische Segen wird am Ende der Messe ausgesprochen. Dazu knien alle Gläubigen nieder. Der Zelebrant breitet die Hände aus und singt oder spricht den feierlichen Segen aus dem Messbuch, der mit folgenden Worten abgeschlossen wird: „Auf die Fürbitte des heiligen Apostel Petrus und Paulus segne euch der allmächtige Gott, der Vater + und der Sohn + und der Heilige Geist“ (Zeremoniale, Nr. 1141). Während er die letzten Worte spricht, macht er dreimal das Kreuzzeichen über die Gläubigen.
Der Ablass des Apostolischen Segens gilt auch dann, wenn der Gläubige, der aus einem vernünftigen Grund während der Feier nicht persönlich anwesend sein kann, ihn über Rundfunk, Fernsehen und Internet empfängt.
Pia Pauli, Münster