Das ursprüngliche Prinzip der fortlaufenden Lesung der Heiligen Schrift im Gottesdienst (lectio continua) wird derzeit (z.T. mit Auslassungen) nur in der allgemeinen Kirchenjahrzeit bei den zweiten, neutestamentlichen Lesungen und den Evangelien der Sonntage, bei den Lesungen und Evangelien für die Messfeiern an Wochentagen und in den ersten Lesungen der Lesehoren des Stundengebetes (Allgemeine Einführung in das Stundengebet 248) angewandt. Damit folgt die Leseordnung dem Wunsch des Zweiten Vatikanischen Konzils: "Auf dass den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet werde, soll die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan werden, so dass innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren die wichtigsten Teile der Heiligen Schrift dem Volk vorgetragen werden" (Liturgiekonstitution SC 51). Die ersten, alttestamentlichen Lesungen der Messfeier an Sonntagen und Hochfesten folgen diesem Prinzip nicht, sondern werden dem jeweiligen Evangelium entsprechend ausgewählt.