Beichte ist der landläufige Ausdruck für das Bußsakrament, genauer des Bekenntnisses der Schuld gegenüber einem Priester im Rahmen des Bußsakramentes. Nach einer so genannten Gewissenserforschung bekennt der Schuldige seine Verfehlung gegen Gott und die Mitmenschen im Beichtgespräch einem Priester, der aufgrund seines Amtes mit der Vollmacht ausgestattet ist, ihn im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes von der Schuld loszusprechen (vgl. Joh 20,22-23). Der Priester ist strengstens zur Geheimhaltung des Gehörten verpflichtet.
Wesentlich für die Versöhnung mit Gott ist die Bereitschaft zur inneren Umkehr, also zum Überdenken und zur Änderung der Gesinnung. Ggf. kann der Priester dem Beichtenden Bußhandlungen auferlegen, die der Einübung in die neue Haltung dienen und begangenes Unrecht wieder bereinigen können. Der Katechismus sieht eine Beichte schwerer Sünden mindestens einmal jährlich und vor dem Empfang der hl. Kommunion vor. Kleinere Vergehen, so genannte lässliche Sünden, sollten jedoch auch in überschaubaren Zeitabständen, z.B. vor Hochfesten, gebeichtet werden, um tatsächlich mit Gott im Reinen zu sein, das heißt, sich ihm anvertrauen zu können, und auch um das eigene Gewissen zu schulen.
Seit dem Tridentinischen Konzil in der Mitte des 16. Jh. sind so genannte Beichtstühle üblich geworden, die dreiteilig und überdacht und mit einem Gitter versehen sind. In neuerer Zeit geht man aber zu Beichtzimmern über, die bessere Gesprächsmöglichkeiten bieten. Auch in diesen kann durch entsprechende Maßnahmen, z.B. einen Vorhang, Anonymität gewahrt werden.