Die liturgischen Formulare für die verschiedenen Anlässe, bei denen Menschen oder Dinge gesegnet (lat. benedicere) werden können, sind im Segensbuch, dem Benediktionale, verzeichnet und nach ihrer Bestimmung gruppiert: Segnungen im Leben der Pfarrgemeinde, im Leben der Familie, im Leben der Öffentlichkeit. Weil Segnungen keine Sakramente, sondern Sakramentalien sind (sozusagen Ergänzungen zu den Sakramenten für solche Lebenssituationen, die von den Sakramenten nicht direkt abgedeckt werden), sind manche von ihnen nicht an eine Weihe gebunden und können auch von Laien gespendet werden.
Im Besonderen sind dies die Segnungen im Leben der Familie, die namentlich dem Vater oder der Mutter (aber auch einem Priester) zustehen und viele Situationen ihrer Hausgemeinschaft abdecken: Segnung eines Kindes oder eines kranken Kindes, Segnung Jugendlicher vor besonderen Lebensabschnitten (z. B. bei Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums), Segnung eines Paares bei seiner Verlobung u. a. m.
Alle Formulare bieten Schrifttexte, ein besonderes Lobpreis-Element, Fürbitten und ein Segensgebet, das für den jeweiligen Anlass verfasst worden ist. Da die Schriftverkündigung und der Lobpreis Gottes, der in dieser Feier seinen Segen spendet, feste Bestandteile jeder Liturgie sind, dürfen sie auch in Segensfeiern nicht entfallen, sofern die Segnung nicht in eine andere liturgische Feier, etwa in die Messe, integriert ist.
Christoph Neuert, Trier