Dem II. Vatikanischen Konzil gelang es, neue Aspekte des Bußsakraments hervorzuheben. So betont es, dass nicht nur die Sündenvergebung durch Gott eine Rolle spielt, sondern auch eine soziale Komponente hinzukommt: Der Sünder wird wieder in die Gemeinde aufgenommen, die ihn ihrerseits durch Gebete auf seinem Weg begleiten kann. Diese gemeinschaftliche Perspektive kommt in der Feier von Bußgottesdiensten zum Ausdruck. Die Gemeinden sollen solche Gottesdienste besonders in der Vorbereitung auf Ostern und Weihnachten anbieten. Durch deren Feier wird deutlich, dass nicht nur der einzelne Gläubige Schuld auf sich geladen hat, sondern auch die Gemeinschaft. Das Verhalten eines Einzelnen steht nie alleine, sondern ist immer in einen größeren Zusammenhang eingebettet.
In einem Bußgottesdienst kann sich der Gläubige leichter mit der eigenen Schuld auseinandersetzen, indem er sich dem schwierigen Thema Schuld öffnet - ein wichtiger erster Schritt zur Vergebung. Die Predigt kann hier Anstöße geben, das eigene Gewissen zu erforschen und zu schärfen. Bußgottesdienste sollen die Einzelbeichte nicht ersetzen, sie können aber darauf vorbereiten und hinführen, denn der erste Schritt, die Auseinandersetzung mit der eigenen Schuld, ist im Mitfeiern bereits getan. Bußgottesdienst und Einzelbeichte sollen sich ergänzen und stehen so in einem inneren Zusammenhang. Sie haben einen eigenen Wert, weshalb in der Regel nicht die Spendung des Bußsakraments damit verbunden ist. Mögliche Unklarheiten bezüglich des Unterschiedes zwischen Bußgottesdienst und
Beichte, die sehr leicht aufkommen können, sollen von vornherein vermieden werden.
Janine Kreber, Trier