In den Allgemeinen Römischen Kalender, der das Kirchenjahr für die ganze Weltkirche regelt, auch Generalkalender genannt, kann jede Diözese in Abstimmung mit Rom eigene Feiern und Gedenktage einfügen, wiederum unter Berücksichtigung der jeweiligen Regionalkalender gemäß der Liturgiekonstitution SC 111: "Eine beträchtliche Anzahl von ihnen (den Festen der Heiligen) möge der Feier in den einzelnen Teilkirchen, Nationen oder Ordensgemeinschaften überlassen bleiben …".