Jeder Gottesdienst, gleich ob Heilige Messe, Stundengebet, Wort-Gottes-Feier oder Marienandacht, um nur wenige Beispiele zu nennen, ist eine Feier. Damit vollzieht sich im Gottesdienst das, was eine Feier von einem einfachen Zusammentreffen verschiedener Menschen unterscheidet.
Die Gläubigen, die sich zum Gottesdienst versammelt haben, bilden eine Gemeinschaft untereinander und mit Gott. In dieser wird die Kirche in ihrer konkreten Gestalt an einembestimmten Ort, z.B. in der Pfarrkirche, sichtbar. Gleichzeitig ist in einer liturgischen Feier die konkrete Gemeinde mit der ganzen Kirche verbunden. Dies findet in den weltweit geltenden Texten der römisch-katholischen Liturgie und in der namentlichen Nennung der Vertreter der Kirche, des Papstes und des Bischofs im Hochgebet seinen Ausdruck. Nie ist sie also privater Natur. Ein Gottesdienst wird wie jede profane Feier sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. In diesem Zusammenhang spricht man von der "ars celebrandi", der Kunst des Feierns. Es gibt keine Zaungäste, sondern alle Mitfeiernden sind zu einer tätigen Teilnahme, also zum Mitbeten und Mitsingen und zum inneren Mitvollzug aufgerufen (Liturgiekonstitution SC 50).
Jede liturgische Feier ist an einen bestimmten Ritus gebunden, selbst wenn dieser in vielen Möglichkeiten zu feiern ausgestaltet werden kann. Sie hat immer dialogischen Charakter: Gott spricht in den Schriftlesungen die versammelten Menschen an, die mit Gebet und Gesang auf sein Wort antworten. Die Eucharistiefeier ist die höchste Form liturgischer Feiern, da die versammelte Gemeinde einerseits des Heilsopfers Christi gedenkt und andererseits schon das himmlische Hochzeitsmahl mitfeiert.