Fußwaschung

Unter Nomadenvölkern und im Judentum war die Fußwaschung Zeichen der Gastfreundschaft und wegen der staubigen und sandigen Verkehrswege eine hygienische Notwendigkeit (vgl. Gen 18,1-8). Jesus kannte nicht nur diesen Brauch (vgl. Lk 7,44-45), sondern hat ihn selbst beim Letzten Abendmahl an seinen Jüngern vollzogen und sie angewiesen, ebenso zu handeln (vgl. Joh 13,3-15). Die Fußwaschung ist deshalb zunächst symbolischer Ausdruck der dienenden Liebe.

Doch auch der reale Vollzug hat sich erhalten: Im 4. Jh. begegnet er uns bei der Tauffeier, später im Kontext klösterlicher und bischöflicher Armenspeisungen. In Gallien ist die Fußwaschung am Gründonnerstag für das Jahr 694 nachweisbar, während sie in Rom erst im 12. Jh. fassbar wird. Das römische Messbuch von 1570 sah sie am Ende der Messe vor.

Seit der Neuordnung der Karwoche durch Pius XII. (1955) findet die Fußwaschung nach der Predigt statt und kann in jeder Gemeinde vollzogen werden. Damit sie das Evangelium nicht bloß nachspielt, sondern symbolischer Ausdruck der dienenden Liebe bleibt, sind starre Formalitäten (z.B. die Zwölferzahl) zu vermeiden. Die Vorschrift im Messbuch, dass die Fußwaschung nur an Männern zu vollziehen ist, hat Papst Franziskus im Jahr 2016 abgeschafft.

Die durch ihn geänderte Rubrik bestimmt, dass die Teilnehmenden „unter allen Mitgliedern des Gottesvolkes“ auszuwählen sind: Männer und Frauen; Jugendliche, Kinder, alte Menschen; Gesunde, Kranke, Menschen mit Behinderung. Papst Franziskus hat dies bereits als Erzbischof von Buenos Aires praktiziert und als Papst fortgeführt, in dem er nicht mehr zwölf Geistlichen die Füße gewaschen hat, sondern Männern, Frauen und Jugendlichen sozialer Randgruppen. So feierte er im Jahr 2015 die Gründonnerstagsmesse in einem Jugendgefängnis und wusch zwölf Insassen, darunter einer Muslima, die Füße.

Christoph Neuert, Trier

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