Regelt das Kirchenjahr für die ganze Weltkirche, überlässt aber viele Heiligengedächtnisse den Regional-, Diözesan- und Ordenskalendern gemäß der Liturgiekonstitution SC 111: "Eine beträchtliche Anzahl von ihnen (den Festen der Heiligen) möge der Feier in den einzelnen Teilkirchen, Nationen oder Ordensgemeinschaften überlassen bleiben …"
Die konkrete Umsetzung auf das aktuelle Kirchenjahr mit Auflösung der immer wieder vorkommenden "Okkurenzen", d.h. dem Zusammenfallen von verschiedenen Festen auf einen Tag infolge der beweglichen Feste im Kirchenjahr und die jährliche Verschiebung der Wochentage, geschieht durch die so genannten Direktorien mit den nötigen Anweisungen für die Messfeier und das Stundengebet.