Eucharistiefeiern mit einer kleinen, fest definierten Gemeinschaft, z. B. mit Schulklassen oder Senioren, bezeichnet man als Gruppenmessen. Auch Messfeiern mit Gruppierungen, die sich wegen eines besonderen Anlasses zusammenfinden (etwa bei Hochzeiten oder Beerdigungen), fallen unter diesen Begriff.
Im Gegensatz zur Eucharistiefeier mit der Gemeinde sind zahlreiche Anpassungen an die Gruppensituation möglich (vgl. für Messfeiern im kleinen Kreis die immer noch gültigen Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz für Messfeiern kleiner Gemeinschaften, 1970; enthalten in der Dokumentensammlung zur Messfeier, S. 163-172): Gruppenmessen dürfen außerhalb eines Kirchenraumes, etwa als Hausmesse in einem Wohnhaus oder als Seniorengottesdienst im Gemeinschaftsraum eines Seniorenheims, gefeiert werden. Liturgische Geräte sowie der Altar können daher vergleichsweise einfach ausfallen, sollen aber dennoch der Würde der Feier angemessen sein. Lesungen sind dem Anlass entsprechend auszuwählen. Fürbitten dürfen von den Teilnehmern frei formuliert werden. Wenn es die Gruppengröße erlaubt, kann die Kommunion aus einem ungesäuerten Brot (selbstgebacken oder vom Bäcker) gebrochen werden. Auch kann die Kelchkommunion allen Teilnehmern angeboten werden.
Die intensiven Gemeinschaftserfahrungen einer Gruppenmesse können den Sinn der Mitfeiernden für die (sonntägliche) Liturgie vertiefen. Jedoch darf sie die Teilnehmer/innen nicht von der Gemeinschaft der Pfarrei, der Orts- und Gesamtkirche abspalten. Daher soll es vermieden werden, Gruppenmessen am Sonntag zu feiern.
Manuel Uder, Trier