Handauflegung

Ein Händedruck, ein Streicheln, ein Festhalten mit der Hand - jede Berührung mit der Hand stellt einen intensiven Kontakt zu einem anderen Menschen dar. Eltern legen ganz selbstverständlich ihrem Kind die Hand auf den Kopf, um es zu trösten oder um ihm Sicherheit zu geben. So liegt es nahe, einen Segenswunsch oder Segenswort, das einem Menschen zugesprochen wird, mit der Geste der Handauflegung zu verbinden. Das ist z. B. beim Krankensegen und beim Primizsegen ausdrücklich vorgesehen. Werden mehrere Personen gleichzeitig gesegnet, tritt an die Stelle der Handauflegung das Ausbreiten der Hände.

Auch das Kreuzzeichen mit dem Daumen auf die Stirn wird häufig mit dem Auflegen der anderen Finger verbunden. Im eigentlichen sakramentalen Bereich ist die Handauflegung Ausdruck der Mitteilung des Heiligen Geistes bei der Firmung und beim Weihesakrament. Auch bei der Feier der Buße ist zur Lossprechung eine Handauflegung vorgesehen, die allerdings (im Beichtstuhl) in der Regel auf das Erheben der rechten Hand reduziert wird. Ähnlich ist es bei der Krankensalbung und in Feiern des Katechumenats sowie bei Weihungen und Segnungen. Die Salbung der Hände bei der Priesterweihe soll dem Geweihten die Kraft und den Auftrag zum Segnen vermitteln

Das Auflegen der Hände kann neben der segnenden Funktion auch die Bedeutung der Besitzergreifung und der Annahme durch Gott haben. Im Ausbreiten der Hände zum Gebet (Orantenhaltung) kann man eine Geste der Offenheit für eine Berührung der Gottheit sehen.

Eduard Nagel

Anzeige: SCHOTT Messbuch - Für die Wochentage - Band 1: Geprägte Zeiten