Ursprünglich selbstverständliche Praxis aufgrund des Stiftungsauftrages Christi; kam außer Gebrauch, als infolge der Betonung der realen Gegenwart des Herrn die Angst vor Verunehrung wuchs; gegen den Vorwurf, bei der Kommunion unter der alleinigen Brotsgestalt fehle etwas, entwickelte die Theologie die Lehre von der so genannten "Konkomitanz", der zufolge unter jeder einzelnen Gestalt der ganze Christus gegenwärtig ist.
In der Reformationszeit wurde der Laienkelch zum Unterscheidungsmerkmal der Kirchen bis hin zum katholischen Verbot. Erst das Zweite Vatikanische Konzil eröffnete grundsätzlich wieder die Möglichkeit der Kommunion unter beiden Gestalten auch für die Laien, zunächst durch Erlaubnis für bestimmte Fälle, deren Anzahl in der Folge vermehrt wurde.
Heute ist die Kelchkommunion wieder generell möglich, wobei dem Bischof die genaue Regelung zukommt. Der Form nach sind vier Arten der Kelchkommunion erlaubt: direktes Trinken, Intinktion, Benutzung eines Trinkröhrchens und Gebrauch eines Löffels. Wie bei der Kommunion der Hostien ist entscheidend, dass die Kommunikanten den Kelch vom Kommunionspender gereicht bekommen und nicht selbst vom Altar nehmen.