Seit dem 4. Jh. ist es üblich, eine Kirche in feierlicher Form, zunächst einer feierlichen Eucharistiefeier, ihrer Nutzung zu übergeben. Heute wird eine neu erbaute oder zwischenzeitlich für weltliche Zwecke genutzte (säkularisierte) Kirche durch den jeweiligen Ortsbischof geweiht.
Der Kirch- und Altarweihritus ist im Pontifikale 4 (1994) verzeichnet. Er hat folgenden Ablauf: Nach der Einzugsprozession und der liturgischen Eröffnung wird der Taufstein gesegnet und das Taufbekenntnis erneuert. Die Gemeinde und der Kirchenraum werden mit Weihwasser besprengt.
Vor der ersten Lesung (Neh 8) wird der Ambo gesegnet. Dem Evangelium und der Predigt des Bischofs folgt der eigentliche Weiheritus, er wird mit der Litanei eröffnet. Gegebenfalls werden in den Altarunterbau (Stipes) Reliquien eingesetzt.
Der Altar wird anschließend mit Weihwasser gereinigt, mit Chrisamöl übergossen. Ebenfalls werden die zwölf Apostelkreuze an den Kirchenwänden mit Chrisamöl gesalbt. Auf den fünf Kreuzen auf der Altarplatte, der Mensa, wird Weihrauch verbrannt, begleitet von einem Gesang der Gemeinde zum Heiligen Geist und demWeihegebet des Bischofs.
Dem folgt die Eucharistiefeier. Der Tabernakel wird vor seinem ersten Gebrauch nach der Kommunion gesegnet.