Die Leitung, lat. praesidere (= vorsitzen), praesidium (= Vorsitz), eines Gottesdienstes geschieht durch dazu beauftragte Personen. Die Eucharistie muss von einem Priester oder Bischof geleitet werden. Häufig wird für den Vorsteherdienst des Priesters das Wort "Zelebrant", lat. celebrare (= feiern), verwendet.
Der Eucharistiefeier können auch mehrere Bischöfe und/oder Priester vorstehen, die in diesem Fall "Konzelebranten" genannt werden. Den Vorsitz bei der Spendung des Taufsakramentes und bei der Trauung können auch Diakone übernehmen. Andere sakramentale Feiern und Sakramentalien wie Beerdigungen können auch von beauftragten Laien (z.B. Pastoral- und Gemeindereferent/innen) geleitet werden. Feiern der Tagzeitenliturgie, also des Stundengebetes, sowie Andachten können gegebenenfalls ohne beauftragten Leiter stattfinden.
Laien nehmen bei der Leitung von Gottesdiensten nicht auf dem Priestersitz Platz. Wohl aber wird für den Vortrag von Schriftlesungen der Ambo verwendet. Für Laien, die einen Gemeindegottesdienst, z.B. eine Wort-Gottes-Feier oder eine Beerdigung leiten, ist es sinnvoll, liturgische Kleidung zu tragen, um dadurch die Feierlichkeit des Gottesdienstes zu unterstreichen. Die liturgische Kleidung muss sich vom Gewand des Priesters und des Diakons unterscheiden.