Der Begriff „Liturgie“ leitet sich ab vom altgriechischen leitourgía (zusammengesetzt aus leitós = Volk und érgon = Dienst), womit ursprünglich die Tätigkeit in einem öffentlichen Amt oder die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und Wohltaten (z. B. die Ausrichtung kultischer Spiele oder die Ausrüstung eines Schiffes) bezeichnet wurde. In der Heiligen Schrift ist dieser Begriff hauptsächlich für den Kultdienst der levitischen Priesterschaft im Jerusalemer Tempel reserviert. Nur einmal wird damit ausdrücklich die gottesdienstliche Versammlung von Christen bezeichnet (Apg 13,2). Trotzdem setzt sich dieser Sinn in nachapostolischer Zeit überall durch.
Neben das Wort Liturgie treten in den folgenden Jahrhunderten noch andere Bezeichnungen für den Gottesdienst der Kirche (z. B. ministerium, munus, opus, officium oder cultus). Erst mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist „Liturgie“ zu einem Begriff geworden, der sich allgemein und weltweit durchgesetzt hat.
Die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium bezeichnet die Liturgie als „Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt“ (SC 10). Doch erschöpft sich das kirchliche Leben nicht allein in der Liturgie. Hinzu kommen etwa die missionarische Verkündigung des Glaubens (martyria = Zeugnis) und der Dienst an den Mitmenschen (diakonia). Sie werden in der Liturgie angeregt und gestärkt.
Manuel Uder, Trier